BK10-22-0146_Z
Stadtwerke Osnabrück AG
Nutzungsbedingungen
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG
Unterrichtung über die Neufassung von Nutzungsbedingungen (NBS)
Die Stadtwerke Osnabrück AG hat die Bundesnetzagentur am 30.06.2022 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG über die beabsichtigte Neufassung ihrer Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen unterrichtet.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-22-0146_Z geführt.
BK10-22-0146_Z
Stand: 01.07.2022