BK10-22-0146_Z Stadtwerke Osnabrück AG
Nutzungsbedingungen
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG

Unterrichtung über die Neufassung von Nutzungsbedingungen (NBS)

Die Stadtwerke Osnabrück AG hat die Bundesnetzagentur am 30.06.2022 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG über die beabsichtigte Neufassung ihrer Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen unterrichtet.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-22-0146_Z geführt.

BK10-22-0146_Z

Entscheidung

Stand: 01.07.2022

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