BK10-21-0362_E Scharmützelseebahn GmbH
Entgeltregulierung
Schienenwege
§ 33 ERegG

Verfahrensabschluss

Das Verfahren ist abgeschlossen. Die beantragten Entgelte gelten mit Ablauf der in § 46 Abs. 5 ERegG genannten Frist als genehmigt.

BK10-21-0362_E

1. Teilbeschluss

Verfahrenseinleitung

Stand: 05.08.2022

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