BK10-21-0362_E
Scharmützelseebahn GmbH
Entgeltregulierung
Schienenwege
§ 33 ERegG
Antrag auf Genehmigung der Entgelte für Trassen
Die Scharmützelseebahn GmbH beantragt, die bestehende Genehmigung der Entgelte für die Nutzung ihrer Schienenwege in der Netzfahrplanperiode 2021/2022 aufzuheben und gemäß § 33 ERegG eine erneute Genehmigung für geänderte Entgelte zu erteilen.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-21-0362_E geführt.
BK10-21-0362_E
Stand: 15.12.2021