BK10-21-0012_E Leipziger Eisenbahngesellschaft mbH
Entgeltregulierung
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG

Unterrichtung über die Änderung von Nutzungsbedingungen (NBS)

Die Leipziger Eisenbahngesellschaft mbH hat die Bundesnetzagentur am 15.02.2021 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG über die beabsichtigte Änderung der Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (NBS) unterrichtet. Geändert werden die Nutzungsentgelte.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-21-0012_E geführt.

BK10-21-0012_E

Entscheidung

Stand: 17.02.2021

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