BK10-21-0012_E
Leipziger Eisenbahngesellschaft mbH
Entgeltregulierung
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG
Unterrichtung über die Änderung von Nutzungsbedingungen (NBS)
Die Leipziger Eisenbahngesellschaft mbH hat die Bundesnetzagentur am 15.02.2021 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG über die beabsichtigte Änderung der Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (NBS) unterrichtet. Geändert werden die Nutzungsentgelte.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-21-0012_E geführt.
BK10-21-0012_E
Stand: 17.02.2021