BK10-19-0165_Z Betreiber von Serviceeinrichtungen der Eisenbahn im Bundesgebiet
Zugangsregulierung
Sonstige Serviceeinrichtungen
Art. 9 Abs. 3 i.V.m. Abs. 4 sowie Art. 9 Abs. 5 DVO 2017/2177/EU

Festlegung von Fristen i.S.v. Art. 13 Abs. 4 RL 2012/34/EU für die Beantwortung von Zugangsanträgen zur Serviceeinrichtung und auf die dortige Erbringung von Leistungen nach Anhang II Nr. 2 RL 2012/34/EU sowie Festlegung von Fristen für die Beantwortung von Anträgen auf Erbringung von Zusatz- und Nebenleistungen i.S.v. Anhang II Nr. 3 und 4 RL 2012/34/EU

Das Verfahren ist abgeschlossen. Es ist nachstehende Allgemeinverfügung gefasst worden. Die Allgemeinverfügung im Original kann bei der Beschlusskammer eingesehen werden.

BK10-19-0165_Z

Zum Antrag:

Stand: 16.10.2019

Mastodon