BK10-19-0057_Z
Betreiber und Eigentümer von Serviceeinrichtungen
Zugangsregulierung
Zugangsberechtigte
Art. 15 Abs. 10 DVO SE
Gewährung einer Ausnahme von DVO (EU) 2177/2017
Das Verfahren ist abgeschlossen. Es ist nachstehende Allgemeinverfügung gefasst worden.
BK10-19-0057_Z
BK10-19-0057_Z_Beschluss_download (pdf, 232 KB)
Stand: 11.06.2019