BK10-19-0057_Z Betreiber und Eigentümer von Serviceeinrichtungen
Zugangsregulierung
Zugangsberechtigte
Art. 15 Abs. 10 DVO SE

Gewährung einer Ausnahme von DVO (EU) 2177/2017

Das Verfahren ist abgeschlossen. Es ist nachstehende Allgemeinverfügung gefasst worden.

BK10-19-0057_Z

Stand: 11.06.2019

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