BK10-18-0046_B
Beschlusskammer 10
Betreiber von Schienenwegen
Betreiber von Serviceeinrichtungen
Eisenbahnverkehrsunternehmen
§ 2 Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 7 Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG);
Antrag der A.V.G. Ascherslebener Verkehrsgesellschaft mbH, Schienenwege und Serviceeinrichtungen von der Anwendung von Regulierungsvorschriften über Zugang und Entgelte sowie von der Anwendung von Regulierungsvorschriften über die Struktur der Eisenbahnunternehmen befreien zu lassen
Die A.V.G. Ascherslebener Verkehrsgesellschaft mbH hat mit Schreiben vom 27.04.2018 den o.g. Antrag eingereicht.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK10-18-0046_B geführt.
Die Beschlusskammer entscheidet auf Grund öffentlich-mündlicher Verhandlung. Bei Zustimmung aller Beteiligten wird auf die Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung verzichtet. Sollte die Durchführung einer öffentlich-mündlichen Verhandlung gewünscht werden, so werden Datum und Uhrzeit nachgereicht und an dieser Stelle veröffentlicht.
Personen oder Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung erheblich berührt werden, können die Hinzuziehung zum Verfahren beantragen. Die Frist, binnen derer ein entsprechender Antrag gestellt werden kann, endet am 22.05.2018. Entsprechende Anträge sind zu richten an
Beschlusskammer Eisenbahn
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
oder elektronisch an bk-eisenbahn@bnetza.de.
Dabei ist auch anzugeben, ob Einverständnis mit einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren besteht (Verzicht auf eine mündliche Verhandlung). Nichtäußerung wird als Verzicht auf die Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung gewertet.
Der Genehmigungsantrag nebst den beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann durch Beteiligte in der Beschlusskammer-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08.00 und 14.00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.
Die Unterlagen können außerdem gegen Kostenerstattung bei der Geschäftsstelle der Beschlusskammern der BNetzA unter den o.g. Telefonnummern angefordert werden.
Beteiligte werden, soweit Stellungnahmen im Genehmigungsverfahren beabsichtigt sind, gebeten, diese bis 29.05.2018 bei der Bundesnetzagentur einzureichen. Es ist zudem eine Fassung der Stellungnahme einzureichen, in der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse unkenntlich gemacht sind (vgl. § 77 Abs. 1 Satz 1 ERegG). Stellungnahmen sind zu richten an die
Beschlusskammer Eisenbahn
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
oder elektronisch an bk-eisenbahn@bnetza.de.
BK10-18-0046_B
Stand: 09.05.2018