BK10-17-0314_E
Entgeltregulierung
Zugang zu Eisenbahnanlagen (Schienenwege)
§ 45 Abs. 1 Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG);
Antrag der DB Netz AG auf Genehmigung der Entgelte und Entgeltgrundsätze für die Netzfahrplanperiode 2018 / 2019 (TPS 2019)
Die DB Netz AG hat am 06.10.2017 gemäß § 45 Abs. 1 ERegG die Genehmigung der für die Netzfahrplanperiode 2018 / 2019 beabsichtigten Entgelte beantragt (Trassenpreissystem 2019, TPS 2019).
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK10-17-0314_E geführt.
Verfahrensgegenstand sind die in den SNB enthaltenen Entgelte einschließlich der Entgeltgrundsätze (Kapitel 6 und entsprechende Anlagen), soweit sie das Mindestzugangspaket betreffen. Die beantragten Entgelte sind unter nachfolgenden Links veröffentlicht. Die Darstellung erfolgt im Änderungsmodus im Vergleich zu den Regelungen für die Netzfahrplanperiode 2018 (TPS 2018).
SNB 2019 Nur Entgeltgenehmigung (pdf / 1 MB)
SNB 2019 Anlage 6.0.A Liste der aufkommensstarken Betriebsstellen (pdf / 50 KB)
SNB 2019 Anlage 6.0.B Liste der Metropolbahnhöfe (pdf / 70 KB)
SNB 2019 Anlage 6.1 Beschreibung TPS BS (pdf / 1 MB)
SNB 2019 Anlage 6.2.4 Mustervorlage Nachweis Leisezuege (pdf / 94 KB)
SNB 2019 Anlage 6.2 Liste der Entgelte (pdf / 458 KB)
SNB 2019 Anlage 6.5.1 Ril 420.9001 (pdf / 624 KB)
Nachfolgender Link stellt die beabsichtigten Änderungen des Trassenpreissystem im Vergleich zum TPS 2018 synoptisch dar (Verfahrensgegenstand in diesem Verfahren sind nur die beabsichtigten Entgelte einschließlich der Entgeltgrundsätze für Leistungen des Mindestzugangspakets):
SNB 2019 beabsichtigte Änderungen synoptische Darstellung (pdf / 668 KB)
Eine öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 10 ist für den 26.10.2017, ab 13:00 Uhr im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, terminiert. Bei Zustimmung aller Beteiligten wird auf die Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung verzichtet.
Personen oder Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung erheblich berührt werden, können die Hinzuziehung zum Verfahren beantragen. Die Frist, binnen derer ein entsprechender Antrag gestellt werden kann, endet am 20.10.2017. Entsprechende Anträge sind zu richten an
Beschlusskammer Eisenbahn
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
oder elektronisch an BK-Eisenbahn@BNetzA.de.
Mit dem Antrag ist auch anzugeben, ob Einverständnis mit einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren besteht (Verzicht auf eine mündliche Verhandlung). Nichtäußerung wird als Verzicht auf die Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung gewertet.
Beteiligte werden, soweit Stellungnahmen im Genehmigungsverfahren beabsichtigt sind, gebeten, diese bis zum 20.10.2017 bei der Bundesnetzagentur einzureichen. Es ist zudem eine Fassung der Stellungnahme einzureichen, in der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse unkenntlich gemacht sind (vgl. § 77 Abs. 1 Satz 1 ERegG). Stellungnahmen sind zu richten an die
Beschlusskammer Eisenbahn
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
oder elektronisch an BK-Eisenbahn@BNetzA.de.
Hinweis: Unter dem gleichen Tag hat die DB Netz AG die Bundesnetzagentur auch über beabsichtigte Änderungen der Schienennetz-Nutzungsbedingungen informiert. Das diesbezügliche Verwaltungsverfahren wird unter dem Aktenzeichen BK10-17-0359_Z geführt. Bitte beachten Sie auch die hierzu veröffentlichte Information der Bundesnetzagentur.
BK10-17-0314_E
Stand: 09.10.2017