BK1-10-002 Einheitliche Informationsstelle (§ 12 Absatz 1 Satz 4 TKG)
Nationale Konsultationen

Veröffentlichung eines Entwurfs zur Marktdefinition und Marktanalyse betreffend die Vorleistungsmärkte für den Verbindungsaufbau sowie der Anrufzustellung im Festnetzbereich (Märkte Nr. 2 und Nr. 3 der Märkte-Empfehlung 2007) gemäß § 12 Absatz 1 Telekommunikationsgesetz (TKG)

Mit nachfolgender Datei wird gemäß § 12 Absatz 1 TKG ein Entwurf zur Marktdefinition und Marktanalyse betreffend die Vorleistungsmärkte für den Verbindungsaufbau sowie der Anrufzustellung im Festnetzbereich (Märkte Nr. 2 und Nr. 3 der Märkte-Empfehlung 2007) veröffentlicht. Dieser wird auch im Amtsblatt Nr. 5 der Bundesnetzagentur vom 14.03.2012 als Mitteilung Nr. 223/12 veröffentlicht. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind nach § 12 Absatz 1 Satz 3 TKG geschwärzt. Zu dem Entwurf kann innerhalb eines Monats Stellung genommen werden.

Stellungnahmen sind auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Dienststelle 116d
Postfach 8001
53105 Bonn, oder an folgende e-Mail Adresse: 116-postfach@bnetza.de.

Sofern die Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, wird um Übersendung einer zusätzlichen geschwärzten Fassung gebeten.

Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.

BK 1-10/002


Anlage
Konsultationsentwurf (PDF / 6 MB)

Ergebnisse des Anhörungsverfahrens

Stand: 14.03.2012

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