BK1-10-001 Festlegung der Präsidentenkammer

Veröffentlichung der Festlegung der Präsidentenkammer im Bereich „Anrufzustellung in einzelnen Mobilfunknetzen“ (Markt Nr. 7 der Empfehlung der EU-Kommission vom 17. Dezember 2007 über relevante Produkt- und Dienstmärkte des elektronischen Kommunikationssektors)

Die Präsidentenkammer hat gemäß § 132 Abs. 4 Satz 2 i.V.m. §§ 10, 11 TKG nachfolgende Festlegung zu dem in der Märkte-Empfehlung der EU-Kommission unter Nr. 7 aufgeführten Markt „Anrufzustellung in einzelnen Mobilfunknetzen“ getroffen.

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind geschwärzt.

BK1-10/001


Anlage
Festlegung (pdf / 1 MB)

Entwurf zur Marktdefinition, Ergebnisse Anhoerung

Stand: 16.01.2013

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