BK1-09-004 Nationale Konsultationen
Einheitliche Informationsstelle nach § 12 TKG

Erster Entwurf zur Marktdefinition und Marktanalyse für den Vorleistungsmarkt für den (physischen) Zugang zu Netzinfrastrukturen (einschließlich des gemeinsamen oder vollständig entbündelten Zugangs) an festen Standorten

Mit nachfolgender Datei wird gemäß § 12 Absatz 1 TKG ein Entwurf zur Marktdefinition und Marktanalyse für den Vorleistungsmarkt für den (physischen) Zugang zu Netzinfrastrukturen (einschließlich des gemeinsamen oder vollständig entbündelten Zugangs) an festen Standorten (Markt Nr. 4 der Märkte-Empfehlung 2007) veröffentlicht.

Dieser wird auch im Amtsblatt Nr. 21 der Bundesnetzagentur vom 04.11.2009 als Mitteilung Nr. 544/2009 veröffentlicht. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind nach § 12 Absatz 1 Satz 3 TKG geschwärzt.

Zu dem Entwurf kann innerhalb eines Monats Stellung genommen werden.

Stellungnahmen sind auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die Bundesnetzagentur, Dienststelle 116c, Postfach 8001, 53105 Bonn, oder an folgende e-Mail Adresse: 116-postfach@bnetza.de. Sofern die Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, wird um Übersendung einer zusätzlichen geschwärzten Fassung gebeten.

Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.

- BK1-09-004 -

Konsultationsentwurf Zugang zu Netzinfrastukturen (pdf / 4 MB)

Stand: 11.01.2010

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