BK1-09-002 Vergabeverfahren Mobilfunk - Entwurf Präsidentenkammerentscheidung

Anhörung zum Entwurf einer Entscheidungen der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen über die Verbindung der Verfahren zur Vergabe von Frequenzen in den Bereichen 790 bis 862 MHz sowie 1710 bis 1725 MHz und 1805 bis 1820 MHz mit dem Verfahren zur Vergabe von Frequenzen in den Bereichen 1,8 GHz, 2 GHz und 2,6 GHz für den drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommunikationsdiensten       


Hintergrundinformationen zum Entscheidungsentwurf

Im Rahmen des Konjunkturpaketes II und in der Breitbandstrategie der Bundesregierung, wie sie das Bundeskabinett am 18.02.2009 beschlossen hat, wurde festgelegt, dass der Frequenzbereich 790 - 862 MHz schnellstmöglich genutzt werden soll, um die Versorgung dünn besiedelter Gebiete mit innovativen Mobilfunkanwendungen und die Bereitstellung von breitbandigen Internetanschlüssen voranzutreiben. Hierbei sollen die Versorgungslücken zunächst in ländlichen Bereichen und danach in anderen Regionen geschlossen werden.

Die Bundesnetzagentur hat hierzu Eckpunkte über die Rahmenbedingungen einer Vergabe der 800-MHz-Frequenzen erarbeitet, um das Potential der "Digitalen Dividende" zügig nutzen zu können und die Versorgung der Bevölkerung mit breitbandigen Internetanschlüssen, insbesondere in ländlichen Bereichen, zu fördern (vgl. hierzu Mitteilung 209/2009, ABl. Bundesnetzagentur 6/2009, S. 985 ff). Die Rahmenbedingungen sehen im Wesentlichen vor, dass die Flächenfrequenzen im Bereich 800 MHz gemeinsam mit den Frequenzen in den Bereichen 1,8 GHz, 2 GHz und 2,6 GHz vergeben werden. Mit der Einbeziehung in die bereits weit vorangeschrittenen Vorbereitungen zur Vergabe der höher gelegenen Frequenzen besteht eine besondere Chance zur schnellen Vergabe der 800-MHz-Frequenzen.

Unter Zugrundelegung dieser Eckpunkte hat die Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur nachfolgenden Entwurf einer Entscheidung über die Verbindung der Verfahren zur Vergabe von Frequenzen in den Bereichen 790 bis 862 MHz sowie 1710 bis 1725 MHz und 1805 bis 1820 MHz mit dem Verfahren zur Vergabe von Frequenzen in den Bereichen 1,8 GHz, 2 GHz und 2,6 GHz für den drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommunikationsdiensten (vgl. hierzu Vfg. 34/2008, ABl Bundesnetzagentur 7/2008, S. 582 ff) erarbeitet, der hiermit nach §§ 55 Abs. 9, 61 Abs. 1 TKG zur Anhörung gestellt wird.

Aufruf zur Kommentierung

Die Bundesnetzagentur ruft hiermit die interessierten Kreise der Öffentlichkeit auf, zu dem hier veröffentlichten Entwurf einer Präsidentenkammerentscheidung Stellung zu nehmen. Stellungnahmen zu dem Entscheidungsentwurf sind in deutscher Sprache bis zum 17. Juli 2009 schriftlich bei der

Bundesnetzagentur
Referat 212
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

und elektronisch (Word- oder PDF-Dateiformat) an
E-Mail: Referat212@bnetza.de 
unter Angabe des Geschäftszeichens  BK1a-09/002 im Betreff einzureichen.

Es ist beabsichtigt, die Kommentare im Original auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zu veröffentlichen. Aus diesem Grund ist bei der Einreichung der Kommentare das Einverständnis mit einer Veröffentlichung zu erklären und eine zur Veröffentlichung bestimmte und um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geschwärzte Fassung einzureichen.

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-BK1-09-002-

Entwurf der Entscheidung der Präsidentenkammer zu BK1-09-002 (PDF / 7 MB)

Stand: 12.01.2010

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