BK1-09-002 Präsidentenkammerentscheidung - Vergabeverfahren Mobilfunk

Entscheidungen der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen vom 12. Oktober 2009 über die Verbindung der Vergabe von Frequenzen in den Bereichen 790 bis 862 MHz sowie 1710 bis 1725 MHz und 1805 bis 1820 MHz mit dem Verfahren zur Vergabe von Frequenzen in den Bereichen 1,8 GHz, 2 GHz und 2,6 GHz für den drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommunikationsdiensten sowie über die Festlegungen und Regelungen für die Durchführung des Verfahrens zur Vergabe von Frequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1,8 GHz, 2 GHz und 2,6 GHz für den drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommunikationsdiensten; Entscheidung gemäß §§ 55 Abs. 9, 61 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 und 5, 132 Abs. 1 und 3 TKG

- Aktenzeichen: BK 1a- 09-002 -

Hintergrundinformationen

Bislang sind drei Entscheidungen der Präsidentenkammer über die Anordnung und die Wahl des Versteigerungsverfahrens sowie über die Vergabebedingungen zur Vergabe der Frequenzen in den Bereichen 1,8 GHz, 2 GHz, 2,6 GHz für den drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommunikationsdiensten ergangen (Vfg. 34/2008, ABl. Bundesnetzagentur 7/2008, S. 581 ff.).

Im Sinne der Durchführung von schnellen und unbürokratischen Verfahren werden die Frequenzen aus dem Bereich 790 MHz bis 862 MHz entsprechend der Zielsetzung der Breitbandstrategie der Bundesregierung in das Verfahren zur Vergabe von Frequenzen in den Bereichen 1,8 GHz, 2 GHz und 2,6 GHz für den drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommunikationsdiensten einbezogen.

Die Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur hatte hierzu den Entwurf einer Entscheidung über die Verbindung der Verfahren zur Vergabe von Frequenzen in den Bereichen 790 bis 862 MHz sowie 1710 bis 1725 MHz und 1805 bis 1820 MHz mit dem Verfahren zur Vergabe von Frequenzen in den Bereichen 1,8 GHz, 2 GHz und 2,6 GHz für den drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommunikationsdiensten zur Anhörung gestellt (Vergaberegeln, Mitteilung 319/2009, ABl. Bundesnetzagentur 10/2009 vom 03.06.2009).

Darüber hinaus hatte die Präsidentenkammer die Festlegungen und Regelungen für die Durchführung des Verfahrens zur Vergabe von Frequenzen für den drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommunikationsdiensten in den Bereichen 800 MHz, 1,8 GHz, 2 GHz und 2,6 GHz zur Anhörung gestellt (Auktionsregeln, Mitteilung 390/2009, ABl. Bundesnetzagentur 14/2009 vom 29.07.2009).

Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen zu den genannten Konsultationsentwürfen erlässt die Präsidentenkammer nunmehr die Entscheidungen über

  1. die Verbindung des Verfahrens zur Vergabe von Frequenzen in den Bereichen 790 bis 862 MHz sowie 1710 bis 1725 MHz und 1805 bis 1820 MHz mit dem Verfahren zur Vergabe von Frequenzen in den Bereichen 1,8 GHz, 2 GHz und 2,6 GHz für den drahtlosen Netzzugang,
  2. die Anordnung des Vergabeverfahrens
  3. die Wahl des Versteigerungsverfahrens
  4. die Vergabebedingungen
  5. die Auktionsregeln

Das Zulassungsverfahren ist mit der Veröffentlichung dieser Entscheidung im Amtsblatt der Bundesnetzagentur eröffnet. Die Durchführung der Versteigerung ist für das zweite Quartal 2010 vorgesehen.

Der Antrag auf Zulassung zur Auktion ist schriftlich in deutscher Sprache in 7-facher Ausfertigung und elektronisch auf Datenträger (Word- oder PDF-Dateiformat) bei der

Bundesnetzagentur
Referat 212
Kennwort: Versteigerungsverfahren
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

zu stellen.

Der Antrag auf Zulassung zur Auktion ist bis zum 21. Januar 2010, 15.00 Uhr einzureichen.

Beilage - Liste der Bundesländer (PDF / 26 MB)

Liste der Bundesländer als Tabelle (zip / 615 KB)

BK1-09-002

Stand: 12.01.2010

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