BK1-09-001 Flexibilisierung der Frequenznutzungsrechte für drahtlose Netzzugänge zum Angebot von Telekommunikationsdiensten

Anhörung zum Entwurf einer Entscheidung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur zur Flexibilisierung der Frequenznutzungsrechte für drahtlose Netzzugänge zum Angebot von Telekommunikationsdiensten in den Bereichen 450 MHz, 900 MHz, 1800 MHz, 2 GHz und 3,5 GHz

Hintergrundinformationen zum Entscheidungsentwurf

Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die Frequenznutzungsrechte in den Bereichen 450 MHz, 900 MHz, 1800 MHz, 2 GHz und 3,5 GHz zu flexibilisieren. Die bestehenden Frequenznutzungsrechte in diesen Bereichen sollen zur Verwirklichung der Ziele der Technologie- und Anwendungsneutralität angepasst werden.

Mit dieser Entscheidung wird die Umsetzung der Politik für den Drahtloszugang zu elektronischen Kommunikationsdiensten (WAPECS) der Gruppe für Frequenzpolitik (RSPG) in Deutschland weiter vorangetrieben. In der Stellungnahme zu WAPECS stellt die RSPG fest, dass Technologie- und Dienstneutralität politische Ziele zur Erreichung einer flexibleren Frequenznutzung sind und dass für die Nutzung der in der Stellungnahme genannten Frequenzbänder (u. a. die hier einschlägigen Frequenzbereiche) möglichst wenig einschränkende frequenztechnische Bedingungen gelten sollten.

Die Bundesnetzagentur führt mit Teilen dieses Entscheidungsentwurfs bereits auf den Weg gebrachte Flexibilisierungsvorhaben fort. Zum einen ist beabsichtigt, den Nutzungszweck der Frequenzen im Bereich 3,5 GHz (BWA) auf mobile Anwendungen zu erweitern, wenn die planungsrechtlichen Vorgaben hergestellt sind. Dieses Flexibilisierungsvorhaben lag der Präsidentenkammerentscheidung vom 26. September 2006 (BK 1-05/008; Vfg. 42/2006, ABl. Bundesnetzagentur 20/2006, S. 3051) zugrunde. Zum anderen wird mit der Flexibilisierung der GSM-Frequenznutzungsrechte weiter vorangeschritten. Hierzu hat die Bundesnetzagentur im November 2008 ein Diskussionspapier veröffentlicht (K 9|18-Diskussionspapier; Mitteilung 663/2008, ABl. Bundesnetzagentur 22/2008, S. 3649). Die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung sind in den hier veröffentlichten Entscheidungsentwurf eingegangen.

Aufruf zur Kommentierung

Die Bundesnetzagentur ruft hiermit die interessierten Kreise der Öffentlichkeit auf, zu dem hier veröffentlichten Entwurf einer Präsidentenkammerentscheidung Stellung zu nehmen. Stellungnahmen zu dem Entscheidungsentwurf sind in deutscher Sprache bis zum 17. Juli 2009 schriftlich bei der

Bundesnetzagentur
Referat 212
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

und elektronisch (Word- oder PDF-Dateiformat) an
E-Mail: Referat212@bnetza.de 
unter Angabe des Geschäftszeichens BK1a-09/001 im Betreff einzureichen.

Es ist beabsichtigt, die Kommentare im Original auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zu veröffentlichen. Aus diesem Grund ist bei der Einreichung eines Kommentars das Einverständnis mit einer Veröffentlichung zu erklären und eine zur Veröffentlichung bestimmte und um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geschwärzte Fassung einzureichen.

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- BK1a-09-001 -

Entscheidung der Präsidentenkammer zu BK1-09-001 (pdf / 2 MB)

Stand: 12.01.2010

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