BK1-09-001 Flexibilisierung der Frequenznutzungsrechte für drahtlose Netzzugänge zum Angebot von Telekommunikationsdiensten

Entscheidung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen vom 12. Oktober 2009 zur Flexibilisierung der Frequenznutzungsrechte für drahtlose Netzzugänge zum Angebot von Telekommunikationsdiensten in den Bereichen 450 MHz, 900 MHz, 1800 MHz, 2 GHz und 3,5 GHz

- Aktenzeichen: BK 1a-09-001 -


Hintergrundinformationen

Die Bundesnetzagentur hat durch die Präsidentenkammer die Entscheidung zur Flexibilisierung der Frequenznutzungsrechte für drahtlose Netzzugänge zum Angebot von Telekommunikationsdiensten in den Bereichen 450 MHz, 900 MHz, 1800 MHz, 2 GHz und 3,5 GHz getroffen. Die bestehenden Frequenznutzungsrechte in diesen Bereichen sollen zur Verwirklichung der Ziele der Technologie- und Anwendungsneutralität angepasst werden.

Mit dieser Entscheidung wird die Umsetzung der Politik für den Drahtloszugang zu elektronischen Kommunikationsdiensten (WAPECS) der Gruppe für Frequenzpolitik (RSPG) in Deutschland weiter vorangetrieben. In der Stellungnahme zu WAPECS stellt die RSPG fest, dass Technologie- und Dienstneutralität politische Ziele zur Erreichung einer flexibleren Frequenznutzung sind und dass für die Nutzung der in der Stellungnahme genannten Frequenzbänder (u. a. die hier einschlägigen Frequenzbereiche) möglichst wenig einschränkende frequenztechnische Bedingungen gelten sollten.

212c

Entscheidung zur Flexibilisierung der Frequenznutzungsrechte (pdf / 4 MB)

Entwurf zur Anhörung - Flexibilisierung Frequenznutzungsrechte

Stand: 12.01.2010

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