BK1-08-002 Einheitliche Informationsstelle nach § 12 TKG
Nationale Konsultationen

Mit nachfolgender Datei wird gemäß § 12 Absatz 1 TKG ein Entwurf zur Marktdefinition und Marktanalyse im Bereich des Angebots von Mietleitungen mit einer Übertragungsrate bis einschließlich 2 Mbit/s für Endkunden (Markt Nr. 7 der alten Märkteempfehlung; sog. Mindestangebot an Mietleitungen für Endkunden) veröffentlicht. Dieser wird auch im Amtsblatt Nr. 16 der Bundesnetzagentur vom 26.08.2009 als Mitteilung Nr. 430/09 veröffentlicht. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind nach § 12 Absatz 1 Satz 3 TKG geschwärzt. Zu dem Entwurf kann innerhalb eines Monats Stellung genommen werden.

Stellungnahmen sind auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die

Bundesnetzagentur
Dienststelle 116a
Postfach 8001
53105 Bonn

oder an folgende e-Mail Adresse: 116-postfach@bnetza.de

Sofern die Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, wird um Übersendung einer zusätzlichen geschwärzten Fassung gebeten.

Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.

Entwurf zum Mindesangebot Mietleitungen für Endkunden (pdf / 2 MB)

Ergebnisse des Anhörungsverfahrens

Stand: 11.01.2010

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