BK1-07-012 Einheitliche Informationsstelle nach § 12 TKG
Nationale Konsultationen

Mit nachfolgender Datei wird gemäß § 12 Absatz 1 TKG ein Entwurf zur Marktdefinition und Marktanalyse im Bereich des Zugangs zum öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten (Markt Nr. 1 der Märkte-Empfehlung) veröffentlicht. Dieser wird auch im Amtsblatt Nr. 16 der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post vom 27.08.2008 als Mitteilung Nr. 436/08 veröffentlicht. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind nach § 12 Absatz 1 Satz 3 TKG geschwärzt. Zu dem Entwurf kann innerhalb eines Monats Stellung genommen werden.

Stellungnahmen sind auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Dienststelle 116c, Postfach 8001, 53105 Bonn, oder an folgende
e-Mail Adresse: 116-postfach@bnetza.de.


Sofern die Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, wird um Übersendung einer zusätzlichen geschwärzten Fassung gebeten.

Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.

-BK1-07-012-

Konsultationsentwurf Zugang zum öffentlichen Telefonnetz (pdf / 250 KB)

Ergebnisse des Anhörungsverfahrens

Stand: 11.01.2010

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