BK1-06-001 Nationale Konsultationen
Einheitliche Informationsstelle

Veröffentlichung der Festlegung der Präsidentenkammer im Bereich „Zugang und Verbindungsaufbau in öffentlichen Mobiltelefonnetzen“ (Markt Nr. 15 der Empfehlung der EU- Kommission vom 11. Februar 2003 über relevante Produkt- und Dienstmärkte des elektronischen Kommunikationssektors)                                                          
 

Die Präsidentenkammer hat gemäß § 132 Abs. 4 Satz 2 i.V.m. §§ 10, 11 TKG nachfolgende Festlegung zu dem in der Märkte-Empfehlung der EU-Kommission unter Nr. 15 aufgeführten Markt „Zugang und Verbindungsaufbau in öffentlichen Mobiltelefonnetzen“ getroffen. 

Diese wird auch im Amtsblatt Nr. 24 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekom-munikation, Post und Eisenbahnen vom 19.12.2007 als Mitteilung Nr. 982/07 veröffentlicht. 

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind geschwärzt. 

BK1-06-001 R

Festlegung der Präsidentenkammer Markt 15 (pdf / 4 MB)

Ergebnisse Anhörung

Stand: 18.01.2010

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