BK1-06-001
Nationale Konsultationen
Einheitliche Informationsstelle
Veröffentlichung der Festlegung der Präsidentenkammer im Bereich „Zugang und Verbindungsaufbau in öffentlichen Mobiltelefonnetzen“ (Markt Nr. 15 der Empfehlung der EU- Kommission vom 11. Februar 2003 über relevante Produkt- und Dienstmärkte des elektronischen Kommunikationssektors)
Die Präsidentenkammer hat gemäß § 132 Abs. 4 Satz 2 i.V.m. §§ 10, 11 TKG nachfolgende Festlegung zu dem in der Märkte-Empfehlung der EU-Kommission unter Nr. 15 aufgeführten Markt „Zugang und Verbindungsaufbau in öffentlichen Mobiltelefonnetzen“ getroffen.
Diese wird auch im Amtsblatt Nr. 24 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekom-munikation, Post und Eisenbahnen vom 19.12.2007 als Mitteilung Nr. 982/07 veröffentlicht.
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind geschwärzt.
BK1-06-001 R
Festlegung der Präsidentenkammer Markt 15 (pdf / 4 MB)
Stand: 18.01.2010