BK1-24-003
Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen
§ 12 Absatz 1 Telekommunikationsgesetz (TKG)
Veröffentlichung eines Konsultationsentwurfes zur Marktdefinition und Marktanalyse betreffend Anrufzustellung auf der Vorleistungsebene in einzelnen Mobilfunknetzen (Markt Nr. 2 der Märkte-Empfehlung 2014)
BK 1-24/003
Mit nachfolgender Datei wird gemäß § 12 Absatz 1 TKG ein Entwurf zur Marktdefinition und Marktanalyse betreffend die Anrufzustellung auf der Vorleistungsebene in einzelnen Mobilfunk-netzen (Markt Nr. 2 der Märkte-Empfehlung 2014) veröffentlicht. Darauf wird auch im Amtsblatt Nr. 1 der Bundesnetzagentur vom 08.01.2025 als Mitteilung Nr. 1 hingewiesen. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind nach § 12 Absatz 1 Satz 2 TKG geschwärzt.
Zu dem Entwurf kann bis zum 14.02.2025 Stellung genommen werden.
Stellungnahmen sind auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die
Dienststelle 115
Postfach 8001
53105 Bonn
oder an folgende E-Mail-Adresse 124-Postfach@bnetza.de.
Sofern Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und/oder personenbezogene Daten enthält, fügen Sie bitte eine öffentliche Fassung Ihrer Stellungnahme ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und/oder personenbezogene Daten bei. Wenn Sie keine geschwärzte Fassung beifügen, wird davon ausgegangen, dass Ihre Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und/oder personenbezogene Daten enthält und veröffentlicht werden kann.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle Stellungnahmen als Ergebnis des Konsultationsverfahrens gem. § 12 Abs.1 S. 2 TKG im Internet der Bundesnetzagentur veröffentlicht werden, worauf wiederum auch im Amtsblatt hingewiesen werden wird.
Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.
Anlage
241210_KonsultationsE_Mobilfunkterminierung ohne BuG (pdf / 3 MB)
BK 1-24/003
Stand: 08.01.2025