BK1-23-002 Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen

§ 12 Absatz 1 Telekommunikationsgesetz (TKG)

Veröffentlichung eines Konsultationsentwurfes zur Marktdefinition und Marktanalyse betreffend den Vorleistungsmarkt für dedizierte Kapazitäten (Markt Nr. 2 der Märkte-2020) BK 1-23/002

Mit nachfolgender Datei wird gemäß § 12 Absatz 1 TKG ein Entwurf zur Marktdefinition und Marktanalyse betreffend den Vorleistungsmarkt für dedizierte Kapazitäten (Markt Nr. 2 der Märkte-Empfehlung 2020) veröffentlicht. Darauf wird auch im Amtsblatt Nr. 23 der Bundesnetzagentur vom 06.12.2023 als Mitteilung Nr. 238 hingewiesen. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind nach § 12 Absatz 1 Satz 2 TKG geschwärzt.

Zu dem Entwurf kann bis zum 19.01.2024 Stellung genommen werden.

Stellungnahmen sind auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die

Bundesnetzagentur
Dienststellen 124
Postfach 8001
53105 Bonn

oder an folgende E-Mail-Adresse 124-Postfach@bnetza.de.

Sofern Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und/oder personenbezogene Daten enthält, fügen Sie bitte eine öffentliche Fassung Ihrer Stellungnahme ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und/oder personenbezogene Daten bei. Wenn Sie keine geschwärzte Fassung beifügen, wird davon ausgegangen, dass Ihre Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und/oder personenbezogene Daten enthält und veröffentlicht werden kann.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle Stellungnahmen als Ergebnis des Konsultationsverfahrens gem. § 12 Abs.1 S. 2 TKG im Internet der Bundesnetzagentur veröffentlicht werden, worauf wiederum auch im Amtsblatt hingewiesen werden wird.

Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der zu veröffentlichenden Datei um einen mittels Löschung um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bereinigten Text handelt.

Anlage
231130_Konsultationsentwurf Marktanalyse_M2_final -ohne BuG (pdf / 5 MB)

BK 1-23/002

Ergebnisse des Anhörungsverfahren

Entscheidung

Stand: 24.07.2024

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