BK1-23-002
Festlegung der Präsidentenkammer
§ 12 Absatz 6 Telekommunikationsgesetz (TKG)
Veröffentlichung der Ergebnisse zu Marktdefinition und Marktanalyse (Festlegung) betreffend den Vorleistungsmarkt für dedizierte Kapazitäten (Markt Nr. 2 der Märkte-Empfehlung 2020), BK1-23/002
Hiermit wird gemäß § 12 Absatz 6 TKG das Ergebnis von Marktdefinition und Marktanalyse (Festlegung) betreffend den Vorleistungsmarkt für dedizierte Kapazitäten (Markt Nr. 2 der Märkte-Empfehlung 2020) veröffentlicht. Darauf wird auch im Amtsblatt Nr. 14 der Bundesnetzagentur vom 24.07.2024 als Mitteilung Nr. 295 hingewiesen. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind entsprechend der gesetzlichen Vorgabe geschwärzt.
BK1-23/002
Stand: 24.07.2024