BK1-22-001
Entscheidung der Präsidentenkammer
Entscheidung der Präsidentenkammer in dem Verwaltungsverfahren über die Nichtanordnung eines Vergabeverfahrens und Verlängerung von Frequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz sowie eine Entschließung zur späteren Durchführung eines wettbewerblichen Verfahrens
Die Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur hat im o. g. Verfahren nachfolgenden Beschluss erlassen.
BK1-22/001
Stand: 22.04.2025