BK1-20-004
Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen
§ 12 Absatz 1 Telekommunikationsgesetz (TKG) Veröffentlichung eines Konsultationsentwurfes zur Marktdefinition und Marktanalyse betreffend den Markt für Massenmarktprodukte auf der Vorleistungsebene an festen Standorten zentral bereitgestellter Zugang zu Teilnehmeranschlüssen (Markt Nr. 3b der Märkte-Empfehlung) BK 1-20/004
Mit nachfolgender Datei wird gemäß § 12 Absatz 1 TKG ein Entwurf zur Marktdefinition und Marktanalyse betreffend den Markt für Massenmarktprodukte auf der Vorleistungsebene an festen Standorten zentral bereitgestellten Zugang zu Teilnehmeranschlüssen (Markt Nr. 3b der Märkte-Empfehlung) veröffentlicht. Darauf wird auch im Amtsblatt Nr. 15 der Bundesnetzagentur vom 19.08.2020 als Mitteilung Nr. 206 hingewiesen. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind nach § 12 Absatz 1 Satz 3 TKG geschwärzt.
Zu dem Entwurf kann bis zum 21.09.2020 Stellung genommen werden.
Stellungnahmen sind auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die
Dienststellen 120b / 124d
Postfach 8001
53105 Bonn
oder an folgende E-Mail-Adresse 120-Marktanalyse@bnetza.de.
Sofern Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und/oder personenbezogene Daten enthält, fügen Sie bitte eine öffentliche Fassung Ihrer Stellungnahme ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und/oder personenbezogene Daten bei. Wenn Sie keine geschwärzte Fassung beifügen, wird davon ausgegangen, dass Ihre Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und/oder personenbezogene Daten enthält und veröffentlicht werden kann.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle Stellungnahmen als Ergebnis des Konsultationsverfahrens gem. § 12 Abs. 1 S. 2 TKG im Internet der Bundesnetzagentur veröffentlicht werden, worauf wiederum auch im Amtsblatt hingewiesen werden wird.
Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.
Anlage
BK1-20-004_Konsultationsentwurf 20.08.2020 (pdf / 3 MB)
Hinweis: aktualisierte Version vom 20.08.2020
BK1-20/004
Stand: 20.08.2020