BK1-20-004 Festlegung der Präsidentenkammer

Entscheidung der Präsidentenkammer in dem Verwaltungsverfahren wegen der Auferlegung, Beibehaltung und der Änderung von Verpflichtungen auf den Märkten für „Massenprodukte auf der Vorleistungsebene an festen Standorten zentral bereitgestellter Zugang zu Teilnehmeranschlüssen“ (Markt Nr. 3b der Empfehlung 2014/710/EU) betreffend: Telekom

Die Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur hat im o. g. Verfahren nachfolgenden Beschluss erlassen.

BK 1-20/004

Konsultationen und Stellungnahmen

Stand: 22.12.2022

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