BK1-20-003 Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen

Veröffentlichung eines Konsultationsentwurfes nach § 12 Absatz 1 Telekommunikationsgesetz (TKG) zur Marktdefinition und -analyse für den Markt für die „Anrufzustellung auf der Vorleistungsebene in einzelnen Mobilfunknetzen“ (Markt 2 der Märkteempfehlung 2014 der EU-Kommission)

Mit nachfolgender Datei wird gemäß § 12 Absatz 1 TKG ein Entwurf zur Marktdefinition und -analyse betreffend den Markt für die „Anrufzustellung auf der Vorleistungsebene in einzelnen Mobilfunknetzen“ (Markt 2 der Märkteempfehlung 2014 der EU-Kommission) veröffentlicht.

Auf die Veröffentlichung wird im Amtsblatt 10/2020 der Bundesnetzagentur vom 03.06.2020 als Mitteilung Nr. 122/2020 hingewiesen. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind nach § 12 Absatz 1 Satz 3 TKG geschwärzt.

Zu dem Entwurf kann bis zum 03.07.2020 Stellung genommen werden.

Stellungnahmen sind auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die

Bundesnetzagentur
Dienststelle 119d
Postfach 8001
53105 Bonn

oder an folgende E-Mail-Adresse 119-postfach@bnetza.de.

Sofern die Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, wird um Übersendung einer zusätzlichen geschwärzten Fassung gebeten. Wenn Sie keine geschwärzte Fassung beifügen, wird davon ausgegangen, dass Ihre Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält und veröffentlicht werden kann.

Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.

Anlage
BK1-20-003_Konsultationsentwurf (pdf / 2 MB)

BK1-20/003

Ergebnisse des Anhörungsverfahrens

Stand: 03.06.2020

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