BK1-20-002
Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen
§ 12 Absatz 1 Telekommunikationsgesetz (TKG) Veröffentlichung eines Konsultationsentwurfes zur Marktdefinition und Marktanalyse betreffend den Markt für Verbindungsaufbau im öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten (Markt Nr. 2 der Märkte-Empfehlung 2007) BK 1-20/002
Mit nachfolgender Datei wird gemäß § 12 Absatz 1 TKG ein Entwurf zur Marktdefinition und Marktanalyse betreffend den Markt für Verbindungsaufbau im öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten (Markt Nr. 2 der Märkte-Empfehlung 2007) veröffentlicht. Darauf wird auch im Amtsblatt Nr. 22 der Bundesnetzagentur vom 25.11.2020 als Mitteilung Nr. 313 hingewiesen. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind nach § 12 Absatz 1 Satz 3 TKG geschwärzt.
Zu dem Entwurf kann bis zum 28.12.2020 Stellung genommen werden.
Stellungnahmen sind auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die
Dienststelle 124a
Postfach 8001
53105 Bonn
oder an folgende E-Mail-Adresse 124-Postfach@bnetza.de.
Sofern Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und/oder personenbezogene Daten enthält, fügen Sie bitte eine öffentliche Fassung Ihrer Stellungnahme ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und/oder personenbezogene Daten bei. Wenn Sie keine geschwärzte Fassung beifügen, wird davon ausgegangen, dass Ihre Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und/oder personenbezogene Daten enthält und veröffentlicht werden kann.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle Stellungnahmen als Ergebnis des Konsultationsverfahrens gem. § 12 Abs.1 S. 2 TKG im Internet der Bundesnetzagentur veröffentlicht werden, worauf wiederum auch im Amtsblatt hingewiesen werden wird.
Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.
Anlage
BK1-20-002_Konsultationsentwurf (pdf / 5 MB)
BK1-20/002
Stand: 25.11.2020