BK1-19-002
Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen
Veröffentlichung eines Konsultationsentwurfes nach § 12 Absatz 1 Telekommunikationsgesetz (TKG) zur Entwurf zur Marktdefinition und –analyse betreffend den Teilmarkt „Bereitstellung von terrestrischen Sendeanlagen für die Übertragung analoger UKW-Hörfunksignale gegenüber Inhalteanbietern“ (Teilmarkt des Marktes Nr. 18 der Märkte-Empfehlung 2003)
Mit nachfolgender Datei wird gemäß § 12 Absatz 1 TKG ein Entwurf zur Marktdefinition und –analyse betreffend den Teilmarkt „Bereitstellung von terrestrischen Sendeanlagen für die Übertragung analoger UKW-Hörfunksignale gegenüber Inhalteanbietern“ (Teilmarkt des Marktes Nr. 18 der Märkte-Empfehlung 2003) veröffentlicht. Auf die Veröffentlichung wird im Amtsblatt 11 der Bundesnetzagentur vom 12.06.2019 als Mitteilung Nr. 310 hingewiesen. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind nach § 12 Absatz 1 Satz 3 TKG geschwärzt.
Zu dem Entwurf kann bis zum 12.07.2019 Stellung genommen werden.
Stellungnahmen sind auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die
Bundesnetzagentur
Dienststelle 116a
Postfach 8001
53105 Bonn
oder an folgende E-Mail-Adresse 116-postfach@bnetza.de.
Sofern die Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, wird um Übersendung einer zusätzlichen geschwärzten Fassung gebeten. Wenn Sie keine geschwärzte Fassung beifügen, wird davon ausgegangen, dass Ihre Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält und veröffentlicht werden kann.
Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.
Anlage
BK1-19-002_Konsultationsentwurf (pdf / 957 KB)
BK1-19/002
Stand: 12.06.2019