BK1-18-002 Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen

Veröffentlichung eines Konsultationsentwurfes nach § 12 Absatz 1 Telekommunikationsgesetz (TKG) zur Erstreckung der Marktdefinitionen und Marktanalysen (BK 1-12/003 vom 27.08.2015 und BK 1-14/001 vom 09.07.2015) auf ein geplantes Gemeinschaftsunternehmen

Mit nachfolgender Datei wird gemäß § 12 Absatz 1 TKG ein Konsultationsentwurf zur Erstreckung der Marktdefinitionen und Marktanalysen (BK 1-12/003 vom 27.08.2015 und BK 1-14/001 vom 09.07.2015) auf ein geplantes Gemeinschaftsunternehmen veröffentlicht. Auf die Veröffentlichung wird mit Amtsblatt 9 der Bundesnetzagentur vom 16.05.2018 als Mitteilung Nr.111 hingewiesen. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind nach § 12 Absatz 1 Satz 3 TKG geschwärzt.

Zu dem Entwurf kann bis zum 04.06.2018 Stellung genommen werden.

Stellungnahmen sind auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die

Bundesnetzagentur
Dienststelle 116c
Postfach 8001
53105 Bonn
oder an folgende E-Mail-Adresse 116-postfach@bnetza.de.

Sofern die Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, wird um Übersendung einer zusätzlichen geschwärzten Fassung gebeten.

Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.

Anlage

BK1-18-002_Konsultationsentwurf (pdf / 61 KB)

BK 1-18/002

Ergebnisse des Anhörungsverfahrens

Stand: 16.05.2018

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