BK1-17-001 Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen

Mobiles Breitband - Frequenzen für 5G

Die Digitalisierung schreitet zügig voran. Damit einher geht eine wachsende Nachfrage nach hohen Datenraten bei zunehmender Mobilität der Verbraucher. Für zukunftsfähige digitale Infrastrukturen sind den Marktteilnehmern geeignete Frequenzen frühzeitig und bedarfsgerecht bereitzustellen.
Mündliche Anhörung der Präsidentenkammer

Die Präsidentenkammer hat entschieden, die Frequenzen aus den Bereichen 2 GHz und 3,4 bis 3,7 GHz zu versteigern, weil mehr Frequenzen nachgefragt werden, als verfügbar sind. Vor der Versteigerung sind die Vergabebedingungen und Auktionsregeln festzulegen.

In der mündlichen Anhörung sollen die wesentlichen frequenzregulatorischen Aspekte des Verfahrens zur Vergabe der Frequenzen aus den Bereichen 2 GHz und 3,4 bis 3,7 GHz erörtert werden. Dies beinhaltet insbesondere die Themen Versorgungsverpflichtung, Diensteanbieterregelung und nationales Roaming.

Den interessierten Kreisen wird die Möglichkeit gegeben, mündlich zu ihren Interessen und Belangen vorzutragen, damit diese im weiteren Verfahren Berücksichtigung finden können. Als Termin für die mündliche Anhörung hat die Präsidentenkammer

Freitag, den 13. Juli 2018, 10:00 Uhr – 13:00 Uhr,
Raum 0.10 im Gebäude der Bundesnetzagentur
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

bestimmt.

Anmeldungen zur Teilnahme (Benennung der Personen) sind bis zum 10. Juli 2018 schriftlich einzureichen bei der

Bundesnetzagentur
Referat 212
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
oder elektronisch an
Referat212@BNetzA.de

Aus organisatorischen Gründen wird gebeten, die Teilnehmeranzahl pro Unternehmen auf maximal drei Personen zu beschränken.

Weitere Dokumente und Hintergrundinformationen:
Fachseite Mobilfunknetze

BK 1-17/001

Stand: 02.07.2018

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