BK1-16-002 Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen

Veröffentlichung eines Konsultationsentwurfes nach § 12 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz (TKG) zu einer weiteren Marktdefinition und –analyse betreffend den Markt für Anrufzustellung auf der Vorleistungsebene in einzelnen Mobilfunknetzen (Markt Nr. 2 der Märkte-Empfehlung 2014)

Mit nachfolgender Datei wird gemäß § 12 Absatz 1 TKG ein Entwurf zu einer weiteren Marktdefinition und Marktanalyse betreffend den Markt für Anrufzustellung auf der Vorleistungsebene in einzelnen Mobilfunknetzen (Markt Nr. 2 der Märkte-Empfehlung 2014) veröffentlicht. Dieser wird auch im Amtsblatt Nr. 9 der Bundesnetzagentur vom 17.05.2017 als Mitteilung Nr. 378 veröffentlicht. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind nach § 12 Absatz 1 Satz 3 TKG geschwärzt. Zu dem Entwurf kann innerhalb eines Monats Stellung genommen werden.

Stellungnahmen sind auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die

Bundesnetzagentur
Dienststelle 116a
Postfach 80 01
53105 Bonn

oder an folgende E-Mail-Adresse: 116-postfach@bnetza.de

Sofern die Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, wird um Übersendung einer zusätzlichen geschwärzten Fassung gebeten.

Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.

Anlage
Konsultationsentwurf (pdf / 237 KB)

BK 1-16/002

Ergebnisse des Anhörungsverfahrens

Stand: 17.05.2017

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