BK1-16-002
Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen
Veröffentlichung eines Konsultationsentwurfes nach § 12 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz (TKG) zu einer weiteren Marktdefinition und –analyse betreffend den Markt für Anrufzustellung auf der Vorleistungsebene in einzelnen Mobilfunknetzen (Markt Nr. 2 der Märkte-Empfehlung 2014)
Mit nachfolgender Datei wird gemäß § 12 Absatz 1 TKG ein Entwurf zu einer weiteren Marktdefinition und Marktanalyse betreffend den Markt für Anrufzustellung auf der Vorleistungsebene in einzelnen Mobilfunknetzen (Markt Nr. 2 der Märkte-Empfehlung 2014) veröffentlicht. Dieser wird auch im Amtsblatt Nr. 9 der Bundesnetzagentur vom 17.05.2017 als Mitteilung Nr. 378 veröffentlicht. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind nach § 12 Absatz 1 Satz 3 TKG geschwärzt. Zu dem Entwurf kann innerhalb eines Monats Stellung genommen werden.
Stellungnahmen sind auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die
Bundesnetzagentur
Dienststelle 116a
Postfach 80 01
53105 Bonn
oder an folgende E-Mail-Adresse: 116-postfach@bnetza.de
Sofern die Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, wird um Übersendung einer zusätzlichen geschwärzten Fassung gebeten.
Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.
Anlage
Konsultationsentwurf (pdf / 237 KB)
BK 1-16/002
Stand: 17.05.2017