BK1-16-001 Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen

Veröffentlichung eines Konsultationsentwurfes nach § 12 Absatz 1 Telekommunikationsgesetz (TKG) Veröffentlichung eines erneuten Konsultationsentwurfes zur Marktdefinition und Marktanalyse betreffend den Endkundenmarkt Zugang von Privat- und Geschäftskunden zum öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten (Markt Nr. 1 der Märkte-Empfehlung 2007) BK 1-16/001

Mit nachfolgender Datei wird gemäß § 12 Absatz 1 TKG ein erneuter Entwurf zur Marktdefinition und Marktanalyse betreffend den Endkundenmarkt Zugang von Privat- und Geschäftskunden zum öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten (Markt Nr. 1 der Märkte-Empfehlung 2007) veröffentlicht. Darauf wird auch im Amtsblatt Nr. 13 der Bundesnetzagentur vom 10.07.2019 als Mitteilung Nr. 359 hingewiesen. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind nach § 12 Absatz 1 Satz 3 TKG geschwärzt.

Zu dem Entwurf kann innerhalb eines Monats Stellung genommen werden.

Stellungnahmen sind auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die

Bundesnetzagentur
Dienststelle 116b
Postfach 8001
53105 Bonn

oder an folgende E-Mail-Adresse 116-postfach@bnetza.de.

Sofern Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, fügen Sie bitte eine öffentliche Fassung Ihrer Stellungnahme ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bei. Wenn Sie keine geschwärzte Fassung beifügen, wird davon ausgegangen, dass Ihre Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält und veröffentlicht werden kann.

Es wird darauf hingewiesen, dass alle Stellungnahmen als Ergebnis des Konsultationsverfahrens gem. § 12 Abs.1 S. 2 TKG im Internet der Bundesnetzagentur veröffentlicht werden, worauf wiederum auch im Amtsblatt hingewiesen werden wird.

Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.

Anlage
BK1-16-001_weiterer_Konsultationsentwurf (pdf / 2 MB)

BK1-16/001

Ergebnisse des Anhörungsverfahrens

Stand: 10.07.2019

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