BK1-14-004
Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen
Veröffentlichung eines Konsultationsentwurfes nach TKG § 12 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz (TKG) zur Marktdefinition und -analyse betreffend den Markt für die Anrufzustellung auf der Vorleistungsebene in einzelnen öffentlichen Telefonnetzen an festen Standorten (Markt Nr. 1 der Märkte-Empfehlung 2014) sowie den Markt für den Verbindungsaufbau im öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten (Markt Nr. 2 der Märkte-Empfehlung 2007)
Mit nachfolgender Datei wird gemäß § 12 Absatz 1 TKG ein Entwurf zur Marktdefinition und Marktanalyse betreffend den Markt für die Anrufzustellung auf der Vorleistungsebene in einzelnen öffentlichen Telefonnetzen an festen Standorten (Markt Nr. 1 der Märkte-Empfehlung 2014) sowie den Markt für den Verbindungsaufbau im öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten (Markt Nr. 2 der Märkte-Empfehlung 2007) veröffentlicht. Dieser wird auch im Amtsblatt Nr. 18 der Bundesnetzagentur vom 28.09.2016 als Mitteilung Nr. 1258 veröffentlicht. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind nach § 12 Absatz 1 Satz 3 TKG geschwärzt. Zu dem Entwurf kann bis zum 19.10.2016 einschließlich Stellung genommen werden.
Stellungnahmen sind auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die
Bundesnetzagentur
Dienststelle 116d
Postfach 80 01
53105 Bonn
oder an folgende E-Mail-Adresse: 116-postfach@bnetza.de
Sofern die Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, wird um Übersendung einer zusätzlichen geschwärzten Fassung gebeten.
Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Fristverlängerungen gewährt werden können.
Anlage
Konsultationsentwurf (PDF / 7 MB)
BK 1-14/004
Stand: 09.11.2016