BK1-12-005
Einheitliche Informationsstelle (§ 12 Absatz 1 Satz 4 TKG)
Nationale Konsultationen
Veröffentlichung eines Konsultationsentwurfes nach §§ 12 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz (TKG) i.V.m. 15a Abs. 3 TKG für eine Verwaltungsvorschrift gemäß §15a Abs. 1 TKG
Mit nachfolgender Datei wird nach §§ 12 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz (TKG) i.V.m. 15a Abs. 3 TKG ein Konsultationsentwurf für eine Verwaltungsvorschrift gemäß §15a Abs. 1 TKG veröffentlicht. Dieser wird auch im Amtsblatt Nr. 1 der Bundesnetzagentur vom 15.01.2014 als Mitteilung Nr. 80/2014 veröffentlicht.
Zu dem Entwurf kann innerhalb eines Monats Stellung genommen werden.
Stellungnahmen sind auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die
Bundesnetzagentur
Dienststelle 116b
Postfach 80 01
53105 Bonn
oder an folgende e-Mail Adresse: 116-postfach@bnetza.de.
Sofern die Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, wird um Übersendung einer zusätzlichen geschwärzten Fassung gebeten.
Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.
Anlage
Konsultationsentwurf (pdf / 171 KB)
BK 1-12/005
Stand: 16.01.2014