BK1-12-004
Einheitliche Informationsstelle (§ 12 Absatz 1 Satz 4 TKG)
Nationale Konsultationen
Veröffentlichung eines Konsultationsentwurfes nach § 12 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz (TKG) zur Marktdefinition und –analyse:
• Bereitstellung von terrestrischen Sendeanlagen für die Übertragung analoger UKW-Hörfunksignale gegenüber Inhalteanbietern
• UKW-Antennen(mit)benutzung
Mit nachfolgender Datei wird gemäß § 12 Absatz 1 TKG ein Entwurf zur Marktdefinition und Marktanalyse betreffend die Bereiche Bereitstellung von terrestrischen Sendeanlagen für die Übertragung analoger UKW-Hörfunksignale gegenüber Inhalteanbietern (zweite Konsultation, wurde bereits im Frühjahr 2014 zum ersten Mal konsultiert) sowie UKW-Antennen(mit)benutzung (erste Konsultation) veröffentlicht. Wegen der starken inhaltlichen Verflechtungen sind beide Bereiche nunmehr in einem Entwurf zusammengefasst. Dieser wird auch im Amtsblatt Nr. 17 der Bundesnetzagentur vom 17.09.2014 als Mitteilung Nr. 940/14 veröffentlicht. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind nach § 12 Absatz 1 Satz 3 TKG geschwärzt. Zu dem Entwurf kann innerhalb eines Monats Stellung genommen werden.
Stellungnahmen sind auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die
Bundesnetzagentur
Dienststelle 116c
Postfach 80 01
53105 Bonn
oder an folgende E-Mail-Adresse: 116-postfach@bnetza.de.
Sofern die Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, wird um Übersendung einer zusätzlichen geschwärzten Fassung gebeten.
Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.
Anlage
2. Konsultationsentwurf (pdf / 1 MB)
BK 1-12/004
Stand: 16.09.2014