BK1-12-003 Einheitliche Informationsstelle (§ 12 Absatz 1 Satz 4 TKG)
Nationale Konsultationen

Veröffentlichung eines Konsultationsentwurfes nach § 12 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz (TKG) zur Marktdefinition und –analyse betreffend den Markt für den auf der Vorleistungsebene an festen Standorten lokal bereitgestellten Zugang zu Teilnehmeranschlüssen (Markt Nr. 3a der Märkte-Empfehlung)

Mit nachfolgender Datei wird gemäß § 12 Absatz 1 TKG ein Entwurf zur Marktdefinition und Marktanalyse betreffend den Markt für den auf der Vorleistungsebene an festen Standorten lokal bereitgestellten Zugang zu Teilnehmeranschlüssen (Markt Nr. 3a der Märkte-Empfehlung) veröffentlicht. Dieser wird auch im Amtsblatt Nr. 1 der Bundesnetzagentur vom 14.01.2015 als Mitteilung Nr. 1 veröffentlicht. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind nach § 12 Absatz 1 Satz 3 TKG geschwärzt. Zu dem Entwurf kann innerhalb eines Monats Stellung genommen werden.

Stellungnahmen sind auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die

Bundesnetzagentur
Dienststelle 116a
Postfach 80 01
53105 Bonn

oder an folgende e-Mail Adresse: 116-postfach@bnetza.de.

Sofern die Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, wird um Übersendung einer zusätzlichen geschwärzten Fassung gebeten.

Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.

Anlage
Konsultationsentwurf (pdf / 2 MB)

BK 1-12/003

Stellungnahme Konsultationsentwurf

Stand: 14.01.2015

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