BK1-12-002
Einheitliche Informationsstelle (§ 12 Absatz 1 Satz 4 TKG)
Nationale Konsultationen
Veröffentlichung eines Entwurfs zu einer weiteren Marktdefinition und Marktanalyse betreffend dem Bereich der Anrufzustellung in einzelnen öffentlichen (virtuellen) Mobilfunknetzen (Markt Nr. 7 im Anhang zur Märkteempfehlung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften) gemäß § 12 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz (TKG)
Mit nachfolgender Datei wird gemäß § 12 Absatz 1 TKG ein Entwurf zur Marktdefinition und Marktanalyse betreffend einem weiteren Markt der Anrufzustellung in einzelnen öffentlichen (virtuellen) Mobilfunknetzen (Markt Nr. 7 im Anhang zur Märkteempfehlung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften) veröffentlicht. Dieser wird auch im Amtsblatt Nr. 11 der Bundesnetzagentur vom 19.06.2013 als Mitteilung Nr. 163/13 veröffentlicht. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind nach § 12 Absatz 1 Satz 3 TKG geschwärzt.
Zu dem Entwurf kann innerhalb eines Monats Stellung genommen werden.
Stellungnahmen sind auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Dienststelle 116d, Postfach 80 01, 53105 Bonn, oder an folgende e-Mail Adresse: 116-postfach@bnetza.de.
Sofern die Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, wird um Übersendung einer zusätzlichen geschwärzten Fassung gebeten.
Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.
Anlage
Konsultationsentwurf (pdf / 3 MB)
BK 1-12/002
Stand: 19.06.2013