BK1-11-006 Einheitliche Informationsstelle (§ 12 Absatz 1 Satz 4 TKG)
Nationale Konsultationen

Veröffentlichung eines Entwurfs zur Marktdefinition und Marktanalyse betreffend den Endkundenmarkt Zugang von Privat- und Geschäftskunden zum öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten (Markt Nr. 1 der Märkte-Empfehlung 2007) gemäß § 12 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz (TKG)

Mit nachfolgender Datei wird gemäß § 12 Absatz 1 TKG ein Entwurf zur Marktdefinition und Marktanalyse betreffend den Endkundenmarkt Zugang von Privat- und Geschäftskunden zum öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten (Markt Nr. 1 der Märkte-Empfehlung 2007) veröffentlicht. Dieser wird auch im Amtsblatt Nr. 21 der Bundesnetzagentur vom 07.11.2012 als Mitteilung Nr. 933/12 veröffentlicht. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind nach § 12 Absatz 1 Satz 3 TKG geschwärzt. Zu dem Entwurf kann innerhalb eines Monats Stellung genommen werden.

Stellungnahmen sind auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Dienststelle 116c, Postfach 80 01, 53105 Bonn, oder an folgende e-Mail Adresse: 116-postfach@bnetza.de.

Sofern die Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, wird um Übersendung einer zusätzlichen geschwärzten Fassung gebeten.

Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.

BK 1-11/006

Konsultationsentwurf (pdf / 590 KB)

Ergebnisse des Anhörungsverfahrens

Stand: 07.11.2012

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