Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­on (Einheitliche Informations­stelle, BK2, BK3 und BK11)

Für die Regulierung der TK-Märkte sind bei der Bundesnetzagentur die Beschlusskammern 2 und 3 zuständig. Die Entwürfe der Marktdefiniton und Marktanalyse (§11 TKG) im TK-Markt werden in der Einheitlichen Informationsstelle veröffentlicht, sodass interessierte Parteien dort die Gelegenheit haben, diese einzusehen und dazu Stellung zu nehmen.

Einheitliche Informationsstelle nach § 12 TKG / Veröffentlichungen gemäß §§ 26 und 36 TKG
Die Einheitliche Informationsstelle der Bundesnetzagentur veröffentlicht Anhörungsverfahren sowie deren Ergebnisse und hält eine Liste aller laufenden Anhörungen vor.

Beschlusskammer 2
Die Beschlusskammer 2 ist zuständig für Regulierung Telekommunikation, Markt für hochqualitativen Geschäftskundenzugang, Streitschlichtungen

Beschlusskammer 3
Die Beschlusskammer 3 ist zuständig für die Regulierung der Vorleistungsmärkte im Bereich Telekommunikation (Festnetz und Mobilfunk)

Beschlusskammer 11
Nationale Streitbeilegungsstelle des DigiNetz-Gesetzes

Alle Beschlüsse der Bundesnetzagentur im Überblick

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