Telekommunikation (Einheitliche Informationsstelle, BK2, BK3 und BK11)
Für die Regulierung der TK-Märkte sind bei der Bundesnetzagentur die Beschlusskammern 2 und 3 zuständig. Die Entwürfe der Marktdefiniton und Marktanalyse (§11 TKG) im TK-Markt werden in der Einheitlichen Informationsstelle veröffentlicht, sodass interessierte Parteien dort die Gelegenheit haben, diese einzusehen und dazu Stellung zu nehmen.
Einheitliche Informationsstelle nach § 12 TKG / Veröffentlichungen gemäß §§ 26 und 36 TKG
Die Einheitliche Informationsstelle der Bundesnetzagentur veröffentlicht Anhörungsverfahren sowie deren Ergebnisse und hält eine Liste aller laufenden Anhörungen vor.
Beschlusskammer 2
Die Beschlusskammer 2 ist zuständig für Regulierung Telekommunikation, Markt für hochqualitativen Geschäftskundenzugang, Streitschlichtungen
Beschlusskammer 3
Die Beschlusskammer 3 ist zuständig für die Regulierung der Vorleistungsmärkte im Bereich Telekommunikation (Festnetz und Mobilfunk)
Beschlusskammer 11
Nationale Streitbeilegungsstelle des DigiNetz-Gesetzes