Elektrizität und Gas (BK4, BK6, BK7, BK8, BK9)
Bei der Bundesnetzagentur sind die Beschlusskammern 4 und die Beschlusskammern 6 - 9 für die Regulierung im Strom- und Gassektor zuständig.
- Beschlusskammer 4
Die Beschlusskammer 4 ist zuständig für die Genehmigung im Bereich EEG-Umlage, Investitionsmaßnahmen und -bedingungen und Sonderformen Netznutzung
- Beschlusskammer 6
Die Beschlusskammer 6 ist zuständig für die Regulierung des Zugangs zu Elektrizitätsversorgungsnetzen sowie für vielfältige hiermit zusammenhängende Themenbereiche.
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Die Beschlusskammer 7 ist zuständig für die Regulierung des Zugangs zu Gasversorgungsnetzen sowie für vielfältige hiermit zusammenhängende Themenbereiche.
- Beschlusskammer 8
Die Beschlusskammer 8 ist zuständig für die Regulierung Netzentgelte Strom.
- Beschlusskammer 9
Die Beschlusskammer 9 ist zuständig für die Regulierung Netzentgelte Gas.