Dein Bewerbungsprozess

Online bewerben

  • Passendes Stellenangebot finden.
  • Direkt online über das Online-Bewerbungsportal www.interamt.de bewerben – Bewerbungen per Post oder E-Mail werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
  • Bewerbungsbogen ausfüllen und Dokumente hochladen.
Tipps von unserem Personalgewinnungsteam:
Halte ein aussagekräftiges Anschreiben, deinen vollständigen Lebenslauf, ggf. deine Nachweise über erworbene Studienabschlüsse (Urkunde und Zeugnis), ggf. deine Nachweise über erworbene Berufsausbildungsabschlüsse, deine Arbeits- und Praktikumszeugnisse und ggf. deinen Nachweis über eine bestehende Schwerbehinderung bereit.
Sofern du bereits über einen Beamtenstatus verfügst, nenne uns bitte deine aktuelle Besoldungsgruppe, da die Übernahme von Beamten*innen bis zu der in der Ausschreibung benannten Besoldungsgruppe möglich ist.

Sichtung der Bewerbung

  • Mit dem Erhalt der Eingangsbestätigung weißt du, dass du deine Bewerbung erfolgreich übermittelt hast.
  • Es erfolgt eine Sichtung und Prüfung der eingegangenen Bewerbungen.
  • Eine Einladung von Bewerberinnen und Bewerbern zu einem Auswahlgespräch erfolgt in der Regel vier Wochen nach Ende der Ausschreibungsfrist.
    Auf Grund der Vielzahl von Besetzungsverfahren kann sich der Zeitraum im Einzelfall verlängern.
Hinweis von unserem Personalgewinnungsteam:
Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die elektronisch zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen datenschutzkonform vernichtet.

Auswahlverfahren

  • Bereite dich gut auf das Auswahlverfahren vor und informiere dich über unsere Arbeit auf unserer Internetseite unter www.bundesnetzagentur.de oder auf unseren Social Media Kanälen
    LinkedIn, Xing, X oder Mastodon.
  • Die Vorstellungsgespräche im Rahmen des Auswahlverfahrens werden in Präsenz oder per Video-Telefonie geführt . Näheres erfährst du mit der Einladung zum Vorstellungsgespräch.
Hinweis von unserem Personalgewinnungsteam:
Findet ein Auswahlgespräch als Präsenztermin – in der Regel in Bonn – statt, werden die Kosten für die Anreise im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen übernommen.

Jobangebot

  • Herzlichen Glückwunsch! Du hast den Einstellungsprozess erfolgreich absolviert.
  • Du erhältst ein Vertragsangebot. Solltest Du bereits verbeamtet sein, besteht die Möglichkeit der Übernahme aus dem aktuellen Beamtenverhältnis.

Dein erster Arbeitstag

Herzlich Willkommen! Wir freuen uns, dass du nun Teil unseres Teams bist. An deinem ersten Arbeitstag empfängt dich das Personalgewinnungsteam und im Anschluss lernst du deine neuen Kolleginnen und Kollegen in deinem Arbeitsbereich kennen.

Deine Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Ausschreibung für Stellen als Referent oder Referentin

0228/14-4146 oder
0228/14-4177


Karriere1@BNetzA.de

Ausschreibung für Stellen als Sachbearbeiter*in

0228/14-4176 oder
0228/14-5012
0228/14-5034


Karriere2@BNetzA.de

Ausschreibung für Stellen als Mitarbeiter*in

0228/14-5861oder
0228/14-5006


Karriere3@BNetzA.de

Ausschreibung für studentische Aushilfskräfte / geprüfte Rechtskandidat*in

0228/14-5012


Karriere4@bnetza.de

Berufsausbildung / Duales Studium

0228/14-9100

Ausbildung@BNetzA.de

Praktikum / Abschlussarbeiten / Station im Rahmen des Rechtsreferendariats

0228/14-4001

Praktikum@BNetzA.de

Hinweise

Voraussetzungen für eine Einstellung im mittleren Dienst

Voraussetzung für eine Einstellung im mittleren Dienst ist eine abgeschlossene Berufsausbildung im kaufmännischen-, technischen- bzw. informationstechnischen Bereich oder auf dem Gebiet der Verwaltung

Voraussetzungen für eine Einstellung im gehobenen Dienst

Einstellungsvoraussetzung für einen Sachbearbeiter*innendienstposten (gehobener Dienst) ist ein Diplomabschluss einer Fachhochschule bzw. ein Bachelor-Abschluss mit mindestens 180 ECTS-Punkten.

Voraussetzungen für eine Einstellung im höheren Dienst

Voraussetzung für einen Referent*innendienstposten (höherer Dienst) ist ein Universitätsabschluss (zum Beispiel ein Diplom oder eine Ausbildung als Volljurist*in). Bei Vorliegen eines Masterabschlusses müssen zusammen mit dem Bachelorabschluss mindestens 300 ECTS-Punkte erreicht werden bzw. es muss zusammen mit einem ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss eine Regelstudienzeit von insgesamt fünf Jahren – bezogen auf ein Vollzeitstudium – absolviert worden sein.

Für alle übrigen Stellenausschreibungen gelten die dort unmittelbar aufgeführten Anforderungen.

Sämtliche Auswahlverfahren werden zentral vom Personalgewinnungsreferat Z 13 durchgeführt.

Häufige Fragen

Ist eine Initiativbewerbung sinnvoll?

Zu besetzende Stellen schreiben wir grundsätzlich aus. Wir bitten dich, von einer Initiativbewerbung abzusehen und dich auf eine unserer konkreten Stellen zu bewerben.

Ich habe mein Studium noch nicht abgeschlossen, ab wann kann ich mich bewerben?

Ist dein angestrebter Studienabschluss in Kürze erreicht, kannst du deine Bewerbung einreichen. Wir gehen davon aus, dass dies der Fall ist, wenn du die erforderlichen Studienleistungen bis zu deiner Abschlussarbeit erbracht hast und du bereits deine Thesis bzw. Diplomarbeit angemeldet hast. In diesem Fall füge deinen Bewerbungsunterlagen bitte eine aktuelle Notenübersicht sowie einen Nachweis deiner Hochschule bei, wann mit einem Studienabschluss zu rechnen ist. Wichtig ist zudem eine Information, wie viele ECTS-Punkte bis zum Studienabschluss insgesamt erreicht werden.

Volljurist*innen können sich nach Abschluss des schriftlichen Prüfungsteils des 2. Staatsexamens bewerben.

Ich habe einen ausländischen Studienabschluss erworben, was muss ich hierbei beachten?

Wenn du einen ausländischen Hochschulabschluss erlangt hast, füge bitte deinen Bewerbungsunterlagen einen Nachweis über die Anerkennung des Abschlusses durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) der Kultusministerkonferenz bzw. eine Zeugnisbewertung bei, aus der hervorgeht, mit welcher Wertigkeit dein Abschluss in Deutschland einzuordnen ist.

Sofern dir der Nachweis über die Anerkennung noch nicht vorliegt, kann dieser bis zum Zeitpunkt der Auswahl von Bewerber*innen für ein Vorstellungsgespräch nachgereicht werden.

Besteht die Möglichkeit verbeamtet zu werden?

Nach deiner Einstellung prüfen wir, ob und wann deine Verbeamtung möglich ist. Ein wesentliches Kriterium hierfür ist bspw. die Anforderung an die Berufserfahrung, die erfüllt sein muss. Nähere Informationen zum Beamtentum findest du hier: BMI - Beamtinnen und Beamte (bund.de)

Wie sieht das Onboarding aus?

An deinem ersten Arbeitstag besprechen und erledigen wir verschiedene organisatorische Dinge, z.B. das Aushändigen eines Dienstlaptops und bei Bedarf einer Parkkarte für unsere kostenfreie Tiefgarage. Danach beginnt deine fachliche Einarbeitung innerhalb deines konkreten Aufgabenbereichs durch die jeweilige Führungskraft bzw. deine Teammitglieder. Sofern fachliche Fortbildungen notwendig sind, ermöglichen wir dir gerne eine Teilnahme hieran. Darüber hinaus organisiert unser Team des Nachwuchskreises verschiedene Veranstaltungen, bei denen du unsere Organisationsstruktur, deren Tätigkeiten sowie die Personen, die innerhalb der einzelnen Fachbereiche arbeiten, näher kennenlernen kannst.

Darf ich mich nach einer Absage noch einmal bewerben?

Wir freuen uns auf deine erneute Bewerbung! Nur weil du in einem Auswahlverfahren eine Absage erhalten hast, bedeutet das nicht, dass du grundsätzlich ungeeignet bist für eine Tätigkeit in unserer Behörde.
In dem Auswahlverfahren war schlichtweg ein*e Mitbewerber*in noch besser geeignet.

Was ist eine Sicherheitsüberprüfung und wie läuft diese ab?

In unserer Behörde gibt es Aufgabenbereiche, in denen sensible Informationen ausgetauscht und bearbeitet werden, die der Geheimhaltung unterliegen. Personen, die in solchen Bereichen tätig sind, werden durch das Bundesamt für Verfassungsschutz im Rahmen der Einstellung und anschließend in regelmäßigen Abständen sicherheitsüberprüft. Je nach Aufgabenbereich findet eine einfache (Ü1), erweiterte (Ü2) oder erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlung (Ü3) statt. Sollte für deine Tätigkeit eine Sicherheitsüberprüfung notwendig sein, füllst du eine mehrseitige Sicherheitserklärung aus. Bei der Sicherheitsüberprüfung Ü3 werden bspw. neben deiner Person auch dein*e Ehegatte*in, Lebenspartner*in oder Lebensgefährten*in überprüft.

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