E-Rech­nung

Die Bundesnetzagentur ist seit dem 27.11.2019 in der Lage, elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) gemäß E-Rechnungsverordnung des Bundes (ERechV) im XRechnungsformat oder einem Datenaustauschstandard, der den Anforderungen der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung (EN 16931-1) entspricht, entgegenzunehmen und zu verarbeiten.

Die ERechV verpflichtet im Rahmen von öffentlichen Aufträgen die öffentliche Verwaltung zum Empfang von E-Rechnungen sowie die Lieferanten und Dienstleister des Bundes zum Versand von E-Rechnungen. Dabei regelt die ERechV sowohl die Fristen, die Übertragungswege, Datenstandard sowie Ausnahmen des elektronischen Rechnungsaustauschs. Unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung kann sich gemäß § 4a Abs. 1 Satz 3 EGovG eine Pflicht zur Einreichung von elektronischen Rechnungen auch aus dem jeweilig zugrundeliegenden Auftrags- bzw. Vertragsverhältnis ergeben.

Ab dem 27. November 2020 wird die E-Rechnung für Rechnungssteller grundsätzlich verpflichtend.

Ausnahmen sind:

  • Rechnungen, die nach Erfüllung eines Direktauftrags bis zu einem Betrag von 1.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) gestellt werden
  • Rechnungen, die den Ausnahmeregelungen nach § 8 oder § 9 ERechV unterfallen (Geheimhaltungsbedürftige Rechnungsdaten sowie Angelegenheiten des Auswärtigen Dienstes und der sonstigen Beschaffungen im Ausland)
  • Rechnungen, die in Verfahren der Organleihe nach § 159 Absatz 1 Nummer 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen auszustellen sind 

Wir bitten Sie, gerne auch ohne rechtliche Verpflichtung von den Möglichkeiten der E-Rechnung Gebrauch zu machen. Als Rechnungssteller profitieren Sie von folgenden Vorteilen:

  • Effizientere Arbeitsabläufe, kürzere Durchlaufzeiten
  • Schneller und einfacher Zugriff auf Rechnungsdaten
  • Ermöglichung einer digitalen, revisionssicheren Archivierung
  • Kostenersparnis für Papier, Druck und Porto

Bei allen grundsätzlichen oder allgemeinen Fragen zur E-Rechnung möchten wir Sie bitten, auf das umfassende Informationsangebot des Bundes auf der Webseite „Die E-Rechnung in der Bundesverwaltung“ unter e-rechnung-bund.de oder den Support für Rechnungssteller an Rechnungseingangsplattformen des Bundes (ZRE, OZG-RE), telefonisch von Mo.-Fr. von 8:00-16:00 Uhr unter +49 30 2598 4436 oder per Mail unter sendersupport-xrechnung@bdr.de erreichbar, zurückzugreifen.

Alles, was Sie für die konkrete Übermittlung von E-Rechnungen an die Bundesnetzagentur wissen müssen, ist nachfolgend beschrieben:

  1. Übermittlung von E-Rechnungen
  2. Inhalte von E-Rechnungen
  3. Auskünfte bei bestehenden Aufträgen
  4. Leitweg-ID´s

1. Übermittlung von E-Rechnungen

E-Rechnungen können nicht über E-Mail-Adressen der Bundesnetzagentur empfangen werden.

Die Bundesnetzagentur empfängt elektronische Rechnungen ausschließlich über die Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes (ZRE). Die ZRE erreichen Sie unter xrechnung.bund.de. Über die Webseite der ZRE erhalten Sie auch weiterführende Informationen zu Nutzungsbedingungen und Kontaktdaten des Nutzersupports.

Eine Übersicht zur Anbindung weiterer Behörden der Bundesverwaltung an die Plattformen des Bundes (ZRE, OZG-RE) finden Sie unter dem Link e-rechnung-bund.de.

2. Inhalte einer E-Rechnung

Eine E-Rechnung an die Bundenetzagentur muss gemäß § 5 ERechV und den umsatzsteuerrechtlichen Rechnungsbestandteilen (vgl. hierzu § 14 UStG) mindestens folgende Angaben zu enthalten:

  • Leitweg-Identifikationsnummer - Die Leitweg-ID wird Ihnen bei der Auftragserteilung durch die Bundesnetzagentur im Auftragsdokument mitgeteilt. Bitte beachten Sie, dass die Bundesnetzagentur mehrere Leitweg-IDs nutzt. Eine einmal mitgeteilte Leitweg-ID ist daher unter Umständen nicht für jeden Ihrer Aufträge oder Folgeaufträge mit der Bundesnetzagentur gültig
  • Zahlungsbedingungen oder alternativ das Fälligkeitsdatum
  • Bankverbindungsdaten des Zahlungsempfängers
  • De-Mail- bzw. E-Mail-Adresse des Rechnungsstellers
  • Bestellnummer - Im Auftragsdokument teilt Ihnen die Bundesnetzagentur in der Regel eine (Bestell-)Nummer mit.

    Gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 E-RechV ist diese dann verpflichtend mit anzugeben. Über die (Bestell-)Nummer wird eine Zuordnung der Rechnung zum Auftrag sichergestellt. Wenn zum XRechnungsfeld BT-13 noch keine (Bestell-) Nummer im Auftragsdokument angegeben ist, geben Sie bitte bei älteren Aufträgen die „(Auftrags-)Nummer“ aus dem von uns übermittelten Auftragsdokument an oder erfragen Sie diese bitte bei der rechnungsbearbeitenden Stelle

  • Bei Bedarf können weitere, auftragsindividuelle Angaben für die Rechnungsstellung im jeweiligen Auftragsdokument enthalten sein

RechnungsbestandteilDatenfeld Standard XRechnungAngabe der Bundesnetzagentur
Identifikationsnummer (Leitweg-ID)
Technisches Pflichtfeld
„Käuferreferenz“
(BT-10)
Die Bundesnetzagentur nutzt mehrere Leitweg-IDs.

Bitte entnehmen Sie die zu verwendende Leitweg-ID stets Ihrem Auftragsdokument oder erfragen Sie diese bei der dort angegebenen rechnungsbearbeitenden Stelle.
Bestellnummer
Kein technisches Pflichtfeld aber Angabe rechtlich verpflichtend, wenn vorgegeben!

„Bestellreferenz“

(BT-13)

Die Bundesnetzagentur vergibt grundsätzlich zu jedem Auftrag eine (Bestell-)Nummer.

Bitte entnehmen Sie die zu verwendende Bestellreferenz stets Ihrem Auftragsdokument.

Eine E-Rechnung ohne Angabe der Bestellreferenz kann durch die Bundesnetzagentur abgelehnt werden, wenn im Auftragsdokument eine Bestellreferenz angegeben ist.

Falls in Altaufträgen noch keine Bestellreferenz genannt wird, möchten wir Sie bitten, die „Auftragsnummer“ aus Ihrem Auftragsdokument im Feld Bestellreferenz anzugeben oder sich im Zweifel an die rechnungsbearbeitende Stelle zu wenden.
Lieferantennummer
Kein technisches Pflichtfeld aber Angabe rechtlich verpflichtend, wenn vorgegeben!
„Lieferantennummer“
(BT-29)
Eine Lieferantennummer wird für die E-Rechnungsbearbeitung bei der Bundesnetzagentur derzeit nicht benötigt.

3. Auskünfte bei bestehenden Aufträgen

Wir bitten um Verständnis, dass wir aus Kapazitätsgründen Auskünfte nur an Auftragnehmer bzw. Rechnungssteller der Bundesnetzagentur und nur zu konkreten Aufträgen mit der Bundesnetzagentur erteilen können.

Grundsätzlich können Sie alle benötigten Informationen stets Ihren Auftragsdokumenten entnehmen. Dort ist insbesondere die rechnungsbearbeitende Stelle (Organisationseinheit der Bundesnetzagentur) angegeben, die für die Rechnungsbearbeitung Ihrer Rechnung zuständig ist. Die organisatorischen Zuständigkeiten bleiben von der Einführung der E-Rechnung unberührt und sind somit für E-Rechnungen die gleichen, wie bei papiergebundenen Rechnungen.

Bei älteren Aufträgen sind noch keine Angaben zur E-Rechnung, insbesondere zur Leitweg-ID und zur (Bestell-)Nummer, enthalten. Wenn Sie in diesem Falle eine E-Rechnung stellen müssen, erfragen Sie die Leitweg-ID und die (Bestell-)Nummer bitte bei der in Ihrem Auftragsdokument angegebenen rechnungsbearbeitenden Stelle.

Bei Unsicherheit über die zuständige rechnungsbearbeitende Stelle und/oder fehlenden Kontaktdaten können wir Ihnen zu einem konkreten Auftrag die rechnungsbearbeitende Stelle und die Leitweg-ID mitteilen, wenn Sie uns an die E-Mail-Adresse eRechnung@BNetzA.de eine Mail mit mindestens folgendem Inhalt senden:

  • Kontaktdaten des Auftragnehmers wie im Auftragsdokument angegeben
  • Auftragsnummer gemäß Auftragsdokument
  • Bezeichnung des Auftrages gemäß Auftragsdokument
  • Bedarfsträger (Organisationseinheit der Bundesnetzagentur) und/oder Lieferstelle, wenn im Auftragsdokument angegeben
Wir weisen darauf hin, dass die E-Mail-Adresse „eRechnung@BNetzA.de“ nur für Anfragen zur Stellung von E-Rechnungen bezüglich bestehender Aufträge mit der Bundesnetzagentur zu nutzen ist. Die E-Mail-Adresse „eRechnung@BNetzA.de“ ist kein Rechnungseingang. Dort eingehende elektronische Rechnungen (z.B. PDF-Rechnungen) werden nicht bearbeitet und Sie erhalten in diesen Fällen auch keine Rückantwort.

4. Leitweg-ID´s

Die folgende Übersichtsliste dient der Zuordnung, welche rechnungsbearbeitende Stelle mit welchen Leitweg-ID’s arbeitet. Bitte fragen Sie im Zweifel bei der rechnungsbearbeitenden Stelle nach der korrekten Leitweg-ID zu Ihrem Auftrag. Wenn Sie auch die rechnungsbearbeitende Stelle nicht kennen oder Ihnen keine Kontaktinformationen vorliegen, senden Sie Ihre Anfrage bitte an die oben unter Nr. 3 „Auskünfte bei bestehenden Aufträgen“ genannte E-Mail-Adresse.

Rechnungsbearbeitende StellenStraße und HausnummerPLZ und OrtLeitweg-ID's
Abteilung 3Tulpenfeld 453113 Bonn991-18194-83
Außenstelle EschbornElly-Beinhorn-Str. 265760 Eschborn991-14882-28
Außenstelle HannoverWillestr. 230173 Hannover991-14884-22
Außenstelle KarlsruheKanalweg 9076149 Karlsruhe991-14885-19
Außenstelle KölnStolberger Straße 11250933 Köln991-14886-16
Presse und ÖffentlichkeitsarbeitTulpenfeld 453113 Bonn991-12891-84
Referat 221Tulpenfeld 453113 Bonn991-07656-75
Referat 416Canisiusstr. 2155122 Mainz991-07624-74
Referat 811Tulpenfeld 453113 Bonn991-12742-46
Referat Z 11Tulpenfeld 453113 Bonn991-12740-52
Referat Z 12Tulpenfeld 453113 Bonn991-12950-04
Referat Z 13Tulpenfeld 453113 Bonn991-12737-61
Sonderstelle Z 130
(vormals: Z 120)
An der Trift 4066123 Saarbrücken991-12752-16
991-18911-66
Referat Z 14An der Trift 4066123 Saarbrücken

991-12745-37

991-12754-10

991-12755-07

Referat Z 15Tulpenfeld 453113 Bonn

991-12738-58

991-12739-55

991-12753-13

991-17829-14

Referat Z 23 (vormals: Z 26)Canisiusstr. 2155122 Mainz991-12759-92
Referat Z 24Tulpenfeld 453113 Bonn

991-12732-76

991-12733-73

991-12741-49

Referat Z 25Canisiusstr. 2155122 Mainz991-19362-71
Shared Service Center 1Einkornstr. 10974523 Schwäbisch Hall991-02288-77
Shared Service Center 10Fehrbelliner Platz 310707 Berlin991-12763-80
Shared Service Center 2Leibnizstr. 495447 Bayreuth991-13670-75
Shared Service Center 3Kanalweg 9076149 Karlsruhe991-12783-20
Shared Service Center 6Zur Allmannshöhe 2778464 Konstanz991-02287-80
Shared Service Center 8Im Gewerbepark A1593059 Regensburg991-19521-79
Shared Service Center 9Engelbergerstr. 41k79106 Freiburg991-19522-76
Sonderstelle 5110Canisiusstr. 2155122 Mainz991-12749-25
Stab 01Tulpenfeld 453113 Bonn991-12743-43
Stab 03Tulpenfeld 453113 Bonn991-12744-40

Stand:  07.10.2020

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