Bundesfach­planungsbeirat

Der Netzausbau ist eine der größten Herausforderungen der deutschen Energiepolitik. Gelingen kann er nur als gemeinsame Kraftanstrengung verschiedener Akteure. Das geht dabei über Partei- und Landesgrenzen hinweg. Darum hat der Gesetzgeber den Bundesfachplanungsbeirat eingerichtet. Dieser unterstützt die Bundesnetzagentur durch fachlichen Austausch und Beratung. Die konstituierende Sitzung fand am 21. Juni 2012 in Bonn statt.

Auf Grundlage von § 32 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG).

Der Bundesfachplanungsbeirat soll regelmäßig zusammentreten, seine Sitzungen sind nicht öffentlich. Das Gremium dient dem Meinungs- und Erfahrungsaustausch zwischen der Bundesnetzagentur und den Ländern sowie zwischen den Ländern untereinander. Fachlich ist der Bundesfachplanungsbeirat ein Bindeglied insbesondere zwischen der Bundesnetzagentur und den Ländern. Das ist wichtig, weil die Planungen und Entscheidungen der Länder in jedem Schritt einzubeziehen sind. Das fängt an mit der Grobtrassierung und geht bis zur Bestimmung des Trassenkorridors. Gegebenenfalls kann es sogar bis zur parzellenscharfen Planfeststellung reichen. Nur wenn alle Beteiligten Hand in Hand arbeiten, können sie das beste Ergebnis erreichen. Dafür legt der Bundesfachplanungsbeirat die Grundlage.

Mehr dazu

Aufgaben

Aufgaben des Beirates sind u.a.:

  • Die Beratung in Grundsatzfragen zur Bundesfachplanung und zur Aufstellung des Bundesnetzplans sowie zu den Grundsätzen der Planfeststellung.
  • Der Bundesfachplanungsbeirat begleitet kontinuierlich den fortlaufenden Prozess des Ausbaus der Übertragungsnetze. Die raumordnerischen Belange der Länder können dadurch frühzeitig erkannt und bei der Bundesfachplanung berücksichtigt werden. Die amtliche Gesetzesbegründung geht davon aus, dass im Bundesfachplanungsbeirat nicht die einzelnen Ausbaumaßnahmen, sondern eine über den Einzelfall hinausgehende Perspektive auf die Problematik beim Ausbau der Übertragungsnetze diskutiert wird.
  • Als Beratungsgremium ist der Beirat gegenüber der Bundesnetzagentur berechtigt, allgemeine Auskünfte und Stellungnahmen einzuholen. Die Bundesnetzagentur und die zuständigen Landesbehörden sind insoweit in nicht personenbezogener Form gegenseitig auskunftspflichtig (§ 32 Abs. 2 NABEG).

Mitglieder

Der Bundesfachplanungsbeirat setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Landesregierungen, der zuständigen Bundesministerien und der Bundesnetzagentur zusammen. Die Themenvorschläge und erforderlichen Unterlagen für die Sitzungen bereiten die Bundesnetzagentur und das vorsitzende Mitglied des Bundesfachplanungsbeirats vor. Je nach Bedarf können zu den Treffen auch Expertinnen und Experten für Fachthemen eingeladen werden. Der Beirat berät die Bundesnetzagentur insbesondere bei Grundsatzfragen zur Bundesfachplanung, bei der Aufstellung des Bundesnetzplans und bei der Planfeststellung.

Mitglieder (Stand 11.10.2024) (pdf / 81 KB)

Sitzungstermine 2025

Freitag, 14.03.2025 / 11 Uhr

Freitag, 10.10.2025 / 11 Uhr

Bundesfachplanungsbeirat nimmt seine Arbeit auf

Pressemitteilung (pdf / 87 KB)

Mastodon