Beschwerde einreichen
Sie möchten einen Fall unerlaubter Telefonwerbung melden?
Bei folgenden Kriterien liegt ein unerlaubter Werbeanruf vor:
Sie wurden angerufen und in dem Gespräch wurde für Produkte oder Dienstleistungen geworben und
Sie haben dem werbenden Unternehmen hierzu vorher keine ausdrückliche Einwilligung erteilt.
Kein unerlaubter Werbeanruf liegt dagegen vor, wenn der Anruf als Mittel zur Begehung von Straftaten genutzt wurde.
Sie wurden z. B. von einem Trickbetrüger angerufen, der mit diesem Anruf das Ziel verfolgte an Ihre sensiblen Daten wie Kennwörter oder Bankdaten zu gelangen. Solche Anrufwellen sind unter dem Stichwort „Phishing“ bekannt und können von der Bundesnetzagentur nicht verfolgt werden. Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
Bei der Meldung eines unerlaubten Werbeanrufes sind folgende Angaben besonders wichtig:
Ihre persönlichen Daten sowie Datum und Uhrzeit des Anrufes,
wenn möglich - die in Ihrem Telefon (Display) angezeigte Rufnummer.
Name des Anrufers und/oder des werbenden Unternehmens.
Produkte oder Dienstleistungen, für die geworben wurden..
Auskunft darüber, ob Sie eine Einwilligung in den Erhalt des Werbeanrufs erteilt haben?
Haben Sie die Einwilligung eventuell später widerrufen und dennoch weitere Anrufe erhalten?
Eine möglichst detaillierte Beschreibung des Gesprächsverlaufs. Unterlagen, die im Zusammenhang mit dem Werbeanruf stehen (Vertragsunterlagen, Prospekte, Schriftverkehr).
Bitte nutzen Sie auch das Freitextfeld im jeweiligen Beschwerdeformular, um detailliertere Angaben zum Anruf zu machen.
Ihre Beschwerde können Sie auf verschiedenen Wegen einreichen
- Sie können Ihre Beschwerde bequem über unser Online-Formular einreichen. Zur Übermittlung Ihrer Anzeige werden Sie durch einen Frage- und Antwortmodus geführt.
Online-Beschwerde (barrierefrei)
- Oder nutzen Sie unser Beschwerdeformblatt. Das Formblatt kann direkt am Computer ausgefüllt werden und steht Ihnen als Download zu Verfügung.
Beschwerdeformular (pdf, nicht barrierefrei)
Senden Sie das ausgefüllte Formblatt bitte
- entweder als Brief an: Bundesnetzagentur, Nördeltstr. 5, 59872 Meschede
- oder per Telefax an: 06321 / 934-111
- oder eingescannt als E-Mail-Anhang an folgende E-Mail-Adresse: rufnummernmissbrauch@bnetza.de
Gerne können Sie Ihre Beschwerde auch formlos mittels E-Mail oder schriftlich als Brief oder Fax einreichen:
Informationen darüber, wann die Bundesnetzagentur in Fällen von unerlaubter Telefonwerbung und Rufnummernmissbrauch eingreifen kann, finden Sie in unserer Beschwerdeordnung (pdf / 74 KB) .