Aus­schrei­bung So­lar­an­la­gen / Ge­bots­ter­min 1. Ju­ni 2020

Öffentliche Bekanntgabe der Zuschläge

Die Bundesnetzagentur gibt die Ergebnisse des Verfahrens nach § 35 Abs. 1 EEG für den Gebotstermin 1. Juni 2020 bekannt.

Liste der Zuschläge zum Gebotstermin 1. Juni 2020 (xlsx / 14 KB)

Tabelle: Zuschläge zum Gebotstermin 01.06.2020
*sofern vom Bieter vergeben

Name des Bieters

Gebots-Nr.*

Zuschlags-Nr.

Kassenzeichen

Angegebener Standort der Anlage

4M Solar I GmbH & Co. KGDEP-VOESOL20-3/0561155 4021 3437Bayern, Landkreis Neu-Ulm, PLZ 89269, Gemeinde Vöhringen, Gemarkung Thal: 497; 497/1
Ackermann, Josef1SOL20-3/0121155 4021 2652Bayern, Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab, PLZ 92724, Gemeinde Trabitz, Gemarkung Preißach: 615/2; 602/0
Energiewerk GmbHSOL20-3/0361155 4021 2660Thüringen, Landkreis Gotha, PLZ 99880, Gemeinde Waltershausen, Gemarkung Waltershausen: Flur 22: 3222/1; 3222/2
ENERPARC Solar Invest 129 GmbHESI 129-02SOL20-3/0971155 4021 3197Mecklenburg-Vorpommern, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, PLZ 17209, Gemeinde Stuer, Gemarkung Neu Stuer: Flur 2: 8; 9
ENERPARC Solar Invest 176 GmbHESI 176-02SOL20-3/0941155 4021 2773Thüringen, Landkreis Altenburger Land, PLZ 04617, Gemeinde Starkenberg,
Gemarkung Pöhla: Flur 3: 6/1; 6/2; 7
Gemarkung Posa: Flur 2: 17; 18/1; 18/2; 19/1; 19/2; 20; 21; 22; 23; 24; 25; 29/5
ENERPARC Solar Invest 181 GmbHESI 181-02SOL20-3/0931155 4021 2804Sachsen, Landkreis Zwickau, PLZ 08056, Gemeinde Zwickau, Gemarkung Marienthal: 1396; 1398
ENERPARC Solar Invest 25 GmbHESI 25-01SOL20-3/0891155 4021 3202Mecklenburg-Vorpommern, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, PLZ 17039, Gemeinde Woggersin, Gemarkung Woggersin: Flur 4: 40; 42/4; 42/5
Engelhardt Hartmut1SOL20-3/0581155 4021 3452Bayern, Landkreis Ansbach, PLZ 91626, Gemeinde Schopfloch, Gemarkung Lehengütingen: 710
Engelhardt PVA GbR2SOL20-3/0571155 4021 3445Bayern, Landkreis Ansbach, PLZ 91626, Gemeinde Schopfloch, Gemarkung Lehengütingen: 710
EREWA 1 GmbH & Co. KGSOL20-3/0241155 4021 2469Baden-Württemberg, Landkreis Karlsruhe, PLZ 76661, Gemeinde Philippsburg, Gemarkung Philippsburg: 3084
EREWA 2 GmbH & Co. KGSOL20-3/0251155 4021 2444Rheinland-Pfalz, Landkreis Alzey-Worms, PLZ 67590, Gemeinde Monsheim, Gemarkung Monsheim: Flur 4: 126/3

Mich GmbH & Co. KG

i.G.

SOL20-3/0531155 4021 3236Bayern, Landkreis Aichach-Friedberg, PLZ 86447, Gemeinde Todtenweis, Gemarkung Todtenweis: 1843
MSE Solarpark Passow 1 GmbH & Co. KG1SOL20-3/0621155 4021 3171Mecklenburg-Vorpommern, Landkreis Ludwigslust-Parchim, PLZ 19386, Gemeinde Passow, Gemarkung Passow: Flur 1: 114/4; 115; 116; 125; 127; 177
NaturStrom Borna GmbH & Co. KGNSB01SOL20-3/0761155 4021 3478Sachsen, Landkreis Leipzig, PLZ 04552, Gemeinde Borna, Gemarkung Borna / Kesselshain: Borna: 2419/6
Solaranlage Handenberg-Pescheid GmbH & Co. KGSOL20-3/0601155 4021 3244Saarland, Landkreis Merzig-Wadern, PLZ 66687, Gemeinde Wadern, Gemarkung Lockweiler: Flur 4: 26/1; 34/1; 70/1; 72/1; 75/1; 76; 77; 78; 79/1; 82/1
Solarpark Veynau GmbHSOL20-3/0341155 4021 2900Nordrhein-Westfalen, Landkreis Euskirchen, PLZ 53881, Gemeinde Wisskirchen, Gemarkung Wisskirchen: Flur 12: 19. Flur 16: 32
Solea 5. Solarpark GmbH & Co. KGSOL20-3/0371155 4021 2967Bayern, Landkreis Passau, PLZ 94474, Gemeinde Vilshofen an der Donau, Gemarkung Aunkirchen: 846
SPB1 GmbH & Co. KGSOL20-3/0231155 4021 2451Baden-Württemberg, Landkreis Karlsruhe, PLZ 68794, Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen, Gemarkung Oberhausen: 3844; 3845
Sybac Solar GmbHSY6-01SOL20-3/0211155 4021 2959Sachsen-Anhalt, Landkreis Salzlandkreis, PLZ 06420, Gemeinde Beesenlaublingen, Gemarkung Beesenlaublingen: Flur 18: 90; 91; 92; 95
Vattenfall Kogel Leizen Solar GmbHSOL20-3/0221155 4021 2515Mecklenburg-Vorpommern, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, PLZ 17213, Gemeinde Fünfseen, Gemarkung Kogel: Flur 1: 64/7; 70/10; 72/5; 73/5; 84/8; 85/5; 86/8; 87/5; 88/3; 89; 90; 106; 107/1; 108/4; 109/5; 168/8; 172/8; 173/1; 174; 175; 179; 180; 181/1; 182/3; 183/5; 184/8; 185/5; 190; 191; 192/3; 193/5; 194/5; 204/8; 205/5; 206/5; 207/3; 208; 209; 212/8; 213/8
Wilhelminenberg Solar GmbH & Co. KGSOL20-3/0261155 4021 2678Bayern, Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, PLZ 91480, Gemeinde Markt Taschendorf, Gemarkung Obersteinbach: Flur Obersteinbach: 184; 187

Die Zuschläge gelten eine Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekanntgegeben. Die Bekanntmachung war am 15.09.2020, so dass die Bekanntgabe am 22.09.2020 als erfolgt gilt. Die Zweitsicherheit ist bis zum 05. Oktober 2020 zu leisten, andernfalls erlischt gem. § 37d Abs. 2 Nr. 1 EEG der Zuschlag. 

Leistung der Zweitsicherheit

Diese Möglichkeiten zur Leistung der Zweitsicherheit stehen zur Verfügung:

Überweisung

Konto der Bundesnetzagentur bei der Bundeskasse
IBAN: DE81590000000059001020
BIC: MARKDEF1590
unter Angabe des in der Tabelle (Excel-Datei) genannten Kassenzeichens.
Das Kassenzeichen muss bei der Überweisung der Zweitsicherheit im Verwendungszweck angegeben werden und dient der Zuordnung einer Überweisung zum entsprechenden Gebot des Bieters.

Stellen einer Bürgschaft

Nach den Formvorgaben der Bundesnetzagentur: Bürgschaftsformular (pdf / 591 KB)
Die Bürgschaft ist an die in der Kontaktbox angegebene Adresse zu senden.

Weitere Informationen zur Leistung der Zweitsicherheit werden den Bietern, die einen Zuschlag erhalten haben, zusätzlich per E-Mail mitgeteilt.

Erste Ergebnisse

Die Bundesnetzagentur wird für diesen Gebotstermin folgende Entscheidungen treffen:
Die Bieter dieser Runde werden individuell über die Ergebnisse ihrer Gebote informiert.

Es werden 21 Gebote mit einer Gebotsmenge von 99.567 kW bezuschlagt.
Der niedrigste und der höchste Gebotswert von Geboten, die einen Zuschlag in dieser Runde erhalten werden, liegen bei 4,90 ct/kWh bzw. 5,40 ct/kWh.
Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert (vor Eingang der Zweitsicherheiten) entspricht 5,27 ct/kWh.

Gebote für Ackerland und Grünland werden wie folgt bezuschlagt:

  • Bayern 5 Zuschläge
  • Saarland 3.400 Kilowatt

Bekanntmachung der Ausschreibung

(gem. § 29 Abs. 1 EEG)

Kurzübersicht
Abgabefrist für
den Gebotstermin
Ausschreibungs-
volumen
HöchstwertVerfahrenspezielle Regelungen
2. Juni 202096.358 kW7,50 ct/kWhGebotspreisverfahren "pay as bid"für Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten

Verfahren

Die Zuschlagswerte werden im Gebotspreisverfahren ("pay as bid") ermittelt: Entscheidend für die Ermittlung des Zuschlagswerts ist der Gebotswert des abgegebenen Gebots.

Gebotstermin

Gebotstermin ist der 1. Juni 2020.

Der Gebotstermin ist der Kalendertag, an dem die Frist für die Abgabe von Geboten für eine Ausschreibung abläuft. Die Gebote müssen innerhalb der Frist am Bonner Standort der Bundesnetzagentur eingegangen sein.

Da der 1. Juni 2020 Pfingstmontag und damit ein gesetzlicher Feiertag ist, verschiebt sich das Fristende nach §§ 188, 193 BGB auf den nächsten Werktag, hier den 2. Juni 2020.

Abgabefrist ist für diesen Termin Dienstag, der 2. Juni 2020. Gebote können an diesem Tag bis 24:00 Uhr an der Pforte der Bundesnetzagentur in Bonn, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn abgegeben werden.

Ausschreibungsvolumen

Das Ausschreibungsvolumen für diesen Gebotstermin beträgt 96.358 Kilowatt.

Hintergrund:

Unter dem Ausschreibungsvolumen ist die Summe der installierten Leistung zu verstehen, für die die finanzielle Förderung zu einem Gebotstermin ausgeschrieben wird.

Das Ausschreibungsvolumen dieses Gebotstermins beträgt grundsätzlich 150 MW (gem. § 28 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 b) EEG). Ab dem Jahr 2020 verringert sich das Ausschreibungsvolumen gemäß § 28 Abs. 2a Satz 1 EEG jeweils um

  1. die Summe der installierten Leistung der Solaranlagen, die bei einer Ausschreibung eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union in dem jeweils vorangegangenen Kalenderjahr im Bundesgebiet bezuschlagt worden sind,
  2. die Summe der installierten Leistung der Freiflächenanlagen, deren anzulegender Wert gesetzlich bestimmt worden ist, und die im jeweils vorangegangenen Kalenderjahr an das Register als in Betrieb genommen gemeldet worden sind,

    und

  3. die Hälfte der Summe der installierten Leistung, die bei einer Ausschreibung aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 88c im jeweils vorangegangenen Kalenderjahr bezuschlagt worden ist.

Der Betrag nach den Nummern 1 bis 3 für das vorangegangene Kalenderjahr, um den sich das Ausschreibungsvolumen verringert, wurde durch die Bundesnetzagentur ermittelt und gleichmäßig auf die nach dem 2. März folgenden Ausschreibungen von Solaranlagen in diesem Kalenderjahr verteilt (vgl. § 28 Abs. 2a S. 3 EEG).

Die abzuziehende Menge für diesen Gebotstermin beläuft sich auf 53.642 kW.

Höchstwert

Der Höchstwert beträgt für diesen Gebotstermin 7,50 Cent pro Kilowattstunde. (gem. § 37b EEG)

Der Höchstwert ist der Wert, der maximal geboten werden darf. Überschreitet der im Gebot angegebene Gebotswert den Höchstwert, wird das Gebot vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen.

Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten

Zu diesem Gebotstermin sind Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten in folgendem Umfang zulässig (Stand 19.05.2020)*
* Die in diesem Gebotstermin zu vergebenden Zuschläge oder Zuschlagsmengen können sich noch durch die Ergebnisse von Gebotsterminen, bei denen das Zuschlagsverfahren noch nicht abgeschlossen oder die Frist zur Zweitsicherheit noch nicht abgelaufen ist, ändern und sind somit als vorläufig zu betrachten.
BundeslandVerordnungnoch zu vergebendes Kontingent*
Baden-WürttembergÖffnungsverordnung des Landes Baden-Württemberg: Pro Kalenderjahr Gebote auf Acker- und Grünlandflächen bis zu einem Umfang von 100 MW, wobei das letzte Gebot noch vollumfänglich bezuschlagt wird. 100.000 kW
BayernBayerische Öffnungsverordnung, deren Anpassung zum 12. Juni 2019 in Kraft getreten ist: Pro Kalenderjahr können 70 Gebote für Acker- und Grünlandflächen bezuschlagt werden. Die Gebote dürfen jedoch nicht abgegeben werden, wenn sich die Flächen in NATURA 2000 Gebieten oder in gesetzlich geschützten Biotopen befinden.14 Zuschläge
HessenHessische Öffnungsverordnung: Pro Kalenderjahr Gebote für Acker- und Grünlandflächen bis zu einem Umfang von 35 MW, wobei das letzte Gebot noch vollumfänglich bezuschlagt wird. Die Gebote dürfen jedoch nicht abgegeben werden, wenn sich die Flächen in NATURA 2000 Gebieten oder in gesetzlich geschützten Biotopen befinden. 35.000 kW
Rheinland-PfalzVerordnung (GVBl. Rh.-Pfl. 2018, S. 384): Pro Kalenderjahr Gebote auf Grünlandflächen bis zu einem Umfang von 50 MW, wobei das letzte Gebot noch vollumfänglich bezuschlagt wird.30.026 kW
SaarlandVerordnung zur Errichtung von Photovoltaik auf Agrarflächen: Bis zum 31.12.2022 Gebote auf bestimmten Acker- und Grünlandflächen bis zu einem Umfang von 100 MW, wobei das letzte Gebot noch vollumfänglich bezuschlagt wird. Die genaue Gebietskulisse ist im Geoportal des Saarlandes veröffentlicht.22.840 kW

Formatvorgaben

Die Bundesnetzagentur hat für die Gebotsabgabe zu diesem Termin folgende Formatvorgaben im Sinne von § 30a Abs. 1 EEG verbindlich vorgegeben. Sie sind zwingend zu beachten. Gebote, die nicht diesen Formatvorgaben entsprechen, werden vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen. Die benötigten Formulare sind aus dem Internet herunterzuladen und mit einem geeigneten PDF-Reader-Programm wie dem Adobe Acrobat Reader (auf der Seite von Adobe kostenlos zu beziehen) am Computer auszufüllen. Handschriftlich ausgefüllte Formulare entsprechen nicht den Formatvorgaben.

ACHTUNG: Formulare, die für vorherige Gebotstermine veröffentlicht wurden, sind nicht mehr zu verwenden.

Folgende Formulare sind im Verfahren bei entsprechendem Bedarf zu verwenden:

Formular für die Gebotsabgabe (01.06.2020) (pdf / 2 MB)

Angaben zum Bevollmächtigten (pdf / 45 KB)

Formular zu den Anteilseignern (pdf / 903 KB)

Formblatt Standort (pdf / 115 KB)

Bürgschaftsformular (pdf / 591 KB)

Formular für die Gebotsrücknahme (pdf / 72 KB)

Die Bundesnetzagentur hat bislang keine Festlegungen nach § 85 Abs. 2 EEG getroffen, die in diesem Verfahren zu beachten wären.

Es wird um Beachtung der Hinweise zur Gebotsabgabe gebeten.

Weitere Formulare, die im weiteren Verfahren nach der Erteilung des Zuschlags gegebenenfalls benutzt werden müssen:

Antrag zur Ausstellung einer Zahlungsberechtigung (pdf / 1 MB)

Stand:  15.09.2020

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