Gebotstermin 1. Juni 2019
Öffentliche Bekanntgabe der Zuschläge
Die Bundesnetzagentur gibt die Ergebnisse des Verfahrens nach § 35 Abs. 1 EEG für den Gebotstermin 1. Juni 2019 bekannt.
Das Gebot mit dem höchsten Zuschlagswert lag bei 5,58 ct/kWh.
Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert (vor Eingang der Zweitsicherheiten) beträgt 5,47 ct/kWh.
Es wurden 14 Gebote mit einem Gebotsvolumen von 204.697 kW bezuschlagt.
Liste der Zuschläge zum Gebotstermin 1. Juni 2019 (xlsx / 16 KB)
*sofern vom Bieter vergeben | |||
Name des Bieters | Gebots-Nr.* | Zuschlags-Nr. | Angegebener Standort der Anlage |
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Belectric PV Dach GmbH | G2705/01 | SOL19-3-082 | Thüringen, Landkreis Weimarer Land, PLZ 99510, Gemeinde Saaleplatte, Gemarkung Hermstedt: Flur 3: 364/6; 474; 364/7 |
Energiegesellschaft Balder MV II GmbH & Co. KG | 1 | SOL19-3-103 | Mecklenburg-Vorpommern, Landkreis Ludwigslust-Parchim, PLZ 19300, Gemeinde Grabow, Gemarkung Wanzlitz: Flur 1: 159; 160; 167/1; 168/3; 169; 170/1; 171; 172; 173; 186; 187/1; 188/2; 190/5. PLZ 19288, Gemeinde Ludwigslust, Gemarkung Ludwigslust: Flur 25: 1/24; 1/25. PLZ 19243, Gemeinde Wittenburg, Gemarkung Wittenburg: Flur 1: 032/1; 033/4. Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, PLZ 17207, Gemeinde Bollewick, Gemarkung Wildkuhl: Flur 1: 9/17; 10/3; 11/6; 12/13; 13/12 PLZ 17213, Gemeinde Malchow, Gemarkung Malchow: Flur 7: 62; 67; 68/2; 69/3; 70/3; 75/4; 76/7; 77/6. Flur 9: 37/1; 39/1; 45/1; 47/1; 48/1.PLZ 17091, Gemeinde Röckwitz, Gemarkung Röckwitz-Adamshof: Flur 2: 036/3; 036/4. Gemeinde Tützpatz, Gemarkung Schossow: Flur 1: 026/1; 026/2; 029/1; 029/2; 030. Gemeinde Wolde, Gemarkung Japzow: Flur 1: 162/2. Landkreis Nordwestmecklenburg, PLZ 19205, Gemeinde Pokrent, Gemarkung Pokrent: Flur 1: 227/2; 252/1; 254; 255; 256/2; 259; 260. Landkreis Rostock, PLZ 18292, Gemeinde Dobbin-Linstow, Gemarkung Groß Bäbelin: Flur 2: 23/17; 23/18; 23/20; 23/21; 23/22; 23/25; 23/27; 23/23; 23/26. Gemarkung Zietlitz: Flur 1: 80/9; 80/10; 80/12; 80/11; 80/13; 80/14 |
ENERPARC Solar Invest 144 GmbH | ESI 144-01 | SOL19-3-060 | Thüringen, Landkreis Saale-Holzland-Kreis, PLZ 07619, Gemeinde Schkölen, Gemarkung Böhlitz: Flur 1: 164/76; 165/76. Gemarkung Nautschütz: Flur 1: 40; 41; 96/39; 97/39; 98/39; 99/39; 100/39; 102/70; 129/37. Gemarkung Sausdorf: Flur 1: 1; 2/2; 2/3; 3/2; 3/3; 4/2; 5; 7/1; 16; 19; 20; 21; 22; 23; 24/1; 24/2; 25; 26; 50; 127/3; 144/6; 152/2; 154/34; 155/18; 156/18. |
ENERPARC Solar Invest 152 GmbH | ESI 152-01 | SOL19-3-062 | Sachsen-Anhalt, Landkreis Altmarkkreis Salzwedel, PLZ 29410, Gemeinde Hansestadt Salzwedel, Gemarkung Salzwedel: Flur 82: 100/10; 107/2; 107/13; 107/16 |
MES Solar XXXII GmbH & Co. KG | SOL19-3-027 | Mecklenburg-Vorpommern, Landkreis Ludwigslust-Parchim, PLZ 19395, Gemeinde Ganzlin, Gemarkung Ganzlin: Flur 2: 62/3; 63; 66; 71; 60/23; 73; 61/35; 69; 59/30; 64; 65; 67; 70; 72; 62/1; 61/33. Flur 3: 67; 68; 69/1; 69/2 | |
NaturStromErzeugung Oberfranken GmbH & Co. KG | SOL19-3-073 | Bayern, Landkreis Erlangen-Höchstadt, PLZ 90562, Gemeinde gemeindefreies Gebiet, Gemarkung Buckenhofer Forst: 654/15; 654/18; 654/21 | |
Solarpark am Koschewoi-Ring | SOL19-3-053 | Brandenburg, Landkreis Teltow-Fläming, PLZ 15806, Gemeinde Zossen, Gemarkung Zehrensdorf: Flur 15: 215; 695 | |
SP Solarprojekte 13 GmbH & Co. KG | G2705/03 | SOL19-3-080 | Sachsen-Anhalt, Landkreis Mansfeld-Südharz, PLZ 06542, Gemeinde Niederröblingen, Gemarkung Niederröblingen: Flur 1: 002/1. Flur 2: 045 |
SUAG Ludwigslust GmbH | SOL19-3-044 | Sachsen-Anhalt, Landkreis Börde, PLZ 39343, Gemeinde Ingersleben, Gemarkung Ostingersleben: Flur 4: 140/2 | |
Sunera Erneuerbare Energien GmbH | Weier-D | SOL19-3-097 | Saarland, Landkreis Merzig-Wadern, PLZ 66709, Gemeinde Weiskirchen, Gemarkung Rappweiler: Flur 8: 261/1 |
TEP Makemake GmbH & Co. KG | SOL19-3-030 | Rheinland-Pfalz, Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm, PLZ 54646, Gemeinde Bettingen, Gemarkung Bettingen: Flur 8: 184/1 | |
Themis Solar GmbH | SOL19-3-010 | Rheinland-Pfalz, Landkreis Westerwaldkreis, PLZ 56244, Gemeinde Freirachdorf, Gemarkung Freirachdorf: Flur 5: 039/2; 046; 047. Flur 18: 009; 010; 011; 013 | |
VOBEG Sonne GmbH & Co. KG | 2019-05-01 | SOL19-3-049 | Hessen, Landkreis Vogelsbergkreis, PLZ 63679, Gemeinde Schotten, Gemarkung Rudingshain: Flur 13: 169; 175 |
Wiedenhöft & Hesse Solar GbR | SOL19-3-083 | Thüringen, Landkreis Unstrut-Hainich-Kreis, PLZ 99947, Gemeinde Bad Langensalza, Gemarkung Bad Langensalza: Flur 15: 26/1; 26/2; 27/0; 28/0; 32/1; 32/2; 253/32 |
Mit dieser Veröffentlichung am 19. Juni 2019 ist die öffentliche Bekanntgabe der Zuschläge erfolgt. Die Zuschläge sind eine Woche später, also am 26. Juni 2019, als bekanntgegeben anzusehen.
Gebote, die nicht auf der Liste stehen, haben keinen Zuschlag erhalten. Die Bieter werden über die Gründe der Nichtbezuschlagung benachrichtigt.
Leistung der Zweitsicherheit
Die Zweitsicherheit ist bis zum 8. Juli 2019 zu leisten, andernfalls erlischt gem. § 37d Abs. 2 Nr. 1 EEG der Zuschlag.
Diese Möglichkeiten zur Leistung der Zweitsicherheit stehen zur Verfügung:
Überweisung
Konto der Bundesnetzagentur bei der Bundeskasse
IBAN: DE81590000000059001020
BIC: MARKDEF1590
unter Angabe des in der Tabelle (Excel-Datei) genannten Kassenzeichens
Das Kassenzeichen muss bei der Überweisung der Zweitsicherheit im Verwendungszweck angegeben werden und dient der Zuordnung einer Überweisung zum entsprechenden Gebot des Bieters.
Stellen einer Bürgschaft
Nach den Formvorgaben der Bundesnetzagentur: Bürgschaft (pdf / 65 KB)
Die Bürgschaft ist an die in der Kontaktbox angegebene Adresse zu senden.
Weitere Informationen zur Leistung der Zweitsicherheit werden den Bietern, die einen Zuschlag erhalten haben, zusätzlich per E-Mail mitgeteilt.
Bekanntmachung der Ausschreibung
(gem. § 29 Absatz 1 EEG)
Zum Gebotstermin 1. Juni 2019 werden die Zuschlagswerte im Gebotspreisverfahren ("pay as bid") ermittelt: Entscheidend für die Ermittlung des Zuschlagswerts ist der Gebotswert des abgegebenen Gebots.
Gebotstermin
Gebotstermin ist der 1. Juni 2019.
Der Gebotstermin ist der Kalendertag, an dem die Frist für die Abgabe von Geboten für eine Ausschreibung abläuft. Die Gebote müssen innerhalb der Frist am Bonner Standort der Bundesnetzagentur eingegangen sein. Da der Gebotstermin auf einen Samstag fällt, verschiebt sich das Fristende auf den nächsten Werktag. Dies ist vorliegend der 3. Juni 2019.
Abgabefrist ist für diesen Termin Montag, der 3. Juni 2019. Gebote können an diesem Tag bis 24:00 Uhr an der Pforte der Bundesnetzagentur in Bonn, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn abgegeben werden.
Ausschreibungsvolumen
Das Ausschreibungsvolumen dieses Gebotstermins beträgt 150 Megawatt. (gem. § 28 Abs. 2 S.1 Nr. 2b EEG)
Unter dem Ausschreibungsvolumen ist die Summe der installierten Leistung zu verstehen, für die die finanzielle Förderung zu einem Gebotstermin ausgeschrieben wird.
Höchstwert
Der Höchstwert beträgt für diesen Gebotstermin 7,50 Cent pro Kilowattstunde. (gem. § 37b EEG)
Der Höchstwert ist der Wert, der maximal geboten werden darf. Überschreitet der im Gebot angegebene Gebotswert den Höchstwert, wird das Gebot vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen.
Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten
Zu diesem Gebotstermin sind Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten in folgendem Umfang zulässig, wobei sich diese Werte aufgrund der Ergebnisse der Ausschreibungen für Solaranlagen zum Gebotstermin 1. Februar 2019 und 1. März 2019 und der gemeinsamen Ausschreibung von Wind- und Solaranlagen zum Gebotstermin 1. April 2019 verringert haben. Mit Stand 18. April 2019 sind noch Gebote in folgendem Umfang möglich:
- Baden-Württemberg: Nach der Öffnungsverordnung des Landes Baden-Württemberg können auch pro Kalenderjahr Gebote auf Acker- und Grünlandflächen bis zu einem Umfang von 100 Megawatt bezuschlagt werden, wobei das letzte Gebot noch vollumfänglich bezuschlagt wird. Zum Gebotstermin 1. Juni beträgt das Gebotsvolumen noch 88.440 kW.
- Bayern: Nach der bayerischen Öffnungsverordnung können pro Kalenderjahr 30 Gebote für Acker- und Grünlandflächen bezuschlagt werden. Die Gebote dürfen jedoch nicht abgegeben werden, wenn sich die Flächen in NATURA 2000–Gebieten oder in gesetzlich geschützten Biotopen befinden. Das Kontingent wurde durch die beiden vorherigen Ausschreibungsrunden vollumfänglich ausgeschöpft. Gebote können nicht mehr berücksichtigt werden.
- Hessen: Nach der hessischen Öffnungsverordnung können pro Kalenderjahr Gebote für Acker- und Grünlandflächen bis zu einem Umfang von 35 MW bezuschlagt werden, wobei das letzte Gebot noch vollumfänglich bezuschlagt wird. Die Gebote dürfen jedoch nicht abgegeben werden, wenn sich die Flächen in NATURA 2000–Gebieten oder in gesetzlich geschützten Biotopen befinden. Zum Gebotstermin 1. Juni beträgt das Gebotsvolumen noch 30.965 kW.
- Die entsprechende Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz (GVBl. Rh.-Pfl. 2018, S. 384) erlaubt, dass pro Kalenderjahr Gebote auf Grünlandflächen bis zu einem Umfang von 50 MW bezuschlagt werden, wobei das letzte Gebot noch vollumfänglich bezuschlagt wird. Zum Gebotstermin 1. Juni beträgt das Gebotsvolumen noch 30.500 kW.
- Im Saarland dürfen bis zum 31.12.2022 nach der Verordnung zur Errichtung von Photovoltaik auf Agrarflächen Gebote auf bestimmten Acker- und Grünlandflächen bis zu einem Umfang von 100 MW bezuschlagt werden, wobei das letzte Gebot noch vollumfänglich bezuschlagt wird. Die genaue Gebietskulisse ist im Geoportal des Saarlandes veröffentlicht. Zum Gebotstermin 1. Juni beträgt das Gebotsvolumen noch 95.000 kW.
Formatvorgaben
Die Bundesnetzagentur hat für die Gebotsabgabe zu diesem Termin folgende Formatvorgaben im Sinne von § 30a Abs. 1 EEG verbindlich vorgegeben. Sie sind zwingend zu beachten. Gebote, die nicht diesen Formatvorgaben entsprechen, werden vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen. Die benötigten Formulare sind aus dem Internet herunterzuladen und mit einem geeigneten PDF-Reader-Programm wie dem Adobe Acrobat Reader (auf der Seite von Adobe kostenlos zu beziehen) am Computer auszufüllen. Handschriftlich ausgefüllte Formulare entsprechen nicht den Formatvorgaben.
ACHTUNG: Formulare, die für vorherige Gebotstermine veröffentlicht wurden, sind nicht mehr zu verwenden.
Formular für die Gebotsabgabe (01.06.2019) (pdf / 1 MB) | Formblatt Standort (pdf / 115 KB) |
Die Bundesnetzagentur hat bislang keine Festlegungen nach § 85 Abs. 2 EEG getroffen, die in diesem Verfahren zu beachten wären.
Es wird um Beachtung der Hinweise zur Gebotsabgabe gebeten.
Weitere Formulare, die im weiteren Verfahren nach der Erteilung des Zuschlags gegebenenfalls benutzt werden müssen:
Antrag zur Ausstellung einer Zahlungsberechtigung (pdf / 1 MB)
Stand: 19.06.2019