In der Tabelle sind die in den jeweiligen Berichten ermittelten Werte der Reservekraftwerksleistung bis zum Winter 2026/2027 in Megawatt angegeben.
Netzreserve / Reservekraftwerksleistung
Die Netzreserveverordnung (NetzResV) sieht vor, dass die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) jährlich eine sogenannte Systemanalyse durchführen, um die zukünftig erforderliche Kraftwerksreservekapazität für netzstabilisierende Redispatch-Maßnahmen festzustellen. Die Bundesnetzagentur überprüft diese Systemanalyse und veröffentlicht in einer jährlichen Feststellung den Bedarf an Erzeugungskapazität für die Netzreserve.
- Aktuelle Berichte und Systemanalyse der ÜNB
- Prognose zu Umfang und Kosten von Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen
- Bedarfsermittlung von Netzstabilitätsanlagen
- Bericht über Sicherheit, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit der Elektrizitätsversorgungsnetze
Aktuelle Berichte und Systemanalyse der ÜNB
Der Bericht vom 30. April 2024 behandelt die Ermittlung des Bedarfs an Netzreservekraftwerken für den Winter 2024/2025 und für den Betrachtungszeitraum 2026/2027.
Systemanalysen der Übertragungsnetzbetreiber (PDF / 13 MB) – Geschwärzte Fassung
Ergebnisse
- Für den Winter 2024/2025 beträgt der Bedarf an Erzeugungskapazitäten aus Netzreservekraftwerken 6.947 MW.
- Für den Betrachtungszeitraum 2026/2027 beträgt nach vorläufigem Stand der Bedarf an Erzeugungskapazitäten aus Netzreservekraftwerken 9.202 MW.
- Der Netzreservebedarf kann im kommenden Winter nicht ausschließlich aus inländischen Netzreservekraftwerken gedeckt werden. Die Beschaffung zusätzlicher Netzreserveleistung aus ausländischen Kraftwerken ist daher erforderlich.
Frühere Berichte zum Netzreservebedarf 2012 bis 2023
Berichte zum Netzausbau, Kernkraftwerks-Moratorium und Versorgungsstörungen
Prognose zu Umfang und Kosten von Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen
Nach § 13 Abs. 10 EnWG
Die ÜNB sind gemeinsam verpflichtet, zum 1. Juli eines jeden Kalenderjahres (Stichtag) der Bundesnetzagentur eine Prognose über den Umfang und die Kosten von Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen für die nächsten fünf Jahre vorzulegen. Es erfolgt keine Prüfung der Prognosen seitens der Bundesnetzagentur.
Prognosen der ÜNB
Bedarfsermittlung von Netzstabilitätsanlagen
Nach § 13k EnWG
Die Bundesnetzagentur hat die Bedarfsermittlung der ÜNB vom Februar 2017 überprüft, in der eine Errichtung von „etwa 2 GW“ Netzstabilitätsanlagen für sinnvoll erachtet wurde. Solche Netzstabilisierungsanlagen sind auch nach Einschätzung der Bundesnetzagentur erforderlich, um den besonderen Herausforderungen in der Zeit zwischen der Abschaltung der letzten Kernkraftwerke und der Fertigstellung der großen Gleichstromtrassen zu begegnen.
Die Bundesnetzagentur hat einen Bedarf in Höhe von 1,2 GW bestätigt. Die quantitativen Unterschiede zu den Berechnungen der ÜNB beruhen nicht auf grundsätzlichen Differenzen, sondern auf modelltechnischen Korrekturen.
Analysen zum Bedarf an Netzstabilitätsanlagen der ÜNB
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht aus Transparenzgründen gem. § 3 Abs. 2 S.3 2. Hs. NetzResV bzw. § 13k Abs. 2 S.2 1. Hs. EnWG:
Ergebnisbericht Langfristanalysen 2016 der ÜNB (pdf / 3 MB)
Bericht der ÜNB – Bedarf an Netzstabilitätsanlagen (pdf / 1 MB)
Die Bundesnetzagentur macht sich den Inhalt und die Ergebnisse der von den ÜNB vorgelegten Analysen nicht zu Eigen.
Die Überprüfung der Analyse zur Ermittlung des Bedarfs an Netzstabilitätsanlagen und ggf. die Bestätigung eines ermittelten Bedarfs erfolgt gem. § 13k Abs. 2 S.2 2 Hs. EnWG durch die Bundesnetzagentur bis zum Ablauf des zweiten auf die Vorlage bei der Bundesnetzagentur folgenden Monats.
Bericht über Sicherheit, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit der Elektrizitätsversorgungsnetze
gemäß § 51 Abs. 4b S. 4 EnWG
Die Bundesnetzagentur ist verpflichtet, einmalig einen Bericht über die Sicherheit, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit der Elektrizitätsversorgungsnetze zu erstellen. In dieser Bestandsaufnahme wird die Versorgungssicherheit in Bezug auf das Stromnetz betrachtet. Hierzu erfolgt ein Überblick über bestehende Prozesse und Erkenntnisse, sowie ein Ausblick auf zukünftige Analysen.
Stand: 30.04.2024