Mo­bi­les Breit­band

Mobilfunkversorgung

Frequenzbereitstellungsverfahren BK1-22/001; Inhaltliche Vorbefassung der Vizepräsidentin Dr. Brönstrup mit frequenzregulatorischen Vorgängen

Das Verwaltungsgericht Köln hat am 26. August 2024 sein Urteil im Verfahren über die Entscheidung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur vom 26. November 2018 über die Vergabe- und Auktionsregeln für die im Jahr 2019 durchgeführte Versteigerung der "5G-Frequenzen" mündlich bekannt gegeben.

Die finale Entscheidung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur im Verfahren zur Bereitstellung der Frequenzen bei 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz (BK1-22/001) wird derzeit erarbeitet. Die Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur entscheidet seit dem 1. Juni 2024 in der Besetzung mit Herrn Klaus Müller (Präsident), Frau Dr. Daniela Brönstrup (Vizepräsidentin und Berichterstatterin) und Frau Barbie Haller (Vizepräsidentin).

Mit Blick auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln und die Unabhängigkeit der Präsidentenkammer für das Bereitstellungsverfahren BK1-22/001 richtet sich der Präsident der Bundesnetzagentur mit folgendem Schreiben an die interessierten Kreise.

Schreiben zur inhaltlichen Vorbefassung der Vizepräsidentin Dr. Brönstrup (pdf / 265 KB)

Gerichtsentscheidung zur 5G-Auktion

Am Montag, den 26. August 2024 hat das Verwaltungsgericht Köln sein Urteil im Verfahren über die Entscheidung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur vom 26. November 2018 über die Vergabe- und Auktionsregeln für die im Jahr 2019 durchgeführte Versteigerung der für den 5G-Mobilfunk besonders geeigneten Frequenzen in den Bereichen 2 GHz und 3,6 GHz (s. unten) mündlich bekannt gegeben. Es wurde entschieden, dass die Vergaberegeln der Präsidentenkammerentscheidung rechtswidrig sind. Die Bundesnetzagentur wurde zur Neubescheidung verpflichtet. Um vor dem Hintergrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln das weitere Vorgehen transparent und diskriminierungsfrei zu gestalten, sollen die folgenden Ausführungen den Mobilfunknetzbetreibern und anderen Markteilnehmern als erste Orientierung dienen:

Schreiben an interessierte Kreise (pdf / 57 KB)

Künftig verfügbare Frequenzen

Konsultationsentwurf zur übergangsweisen Verlängerung von Frequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz - BK1-22/001

Die Frequenznutzungsrechte, die Ende 2025 auslaufen, sollen um fünf Jahre verlängert werden. Ziel ist es, die Laufzeiten dieser Nutzungsrechte mit später auslaufenden Nutzungsrechten anzugleichen. Damit können in einem weiteren Schritt mehr Frequenzen zur Vergabe gestellt und damit regulierungsinduzierte Knappheiten vermieden werden. Zudem können marktliche Entwicklungen in ein späteres Verfahren einbezogen werden. Ein größerer Vergaberahmen bietet den Unternehmen mehr Möglichkeiten, Zugang zu Frequenzspektrum zu erhalten.

Die Verlängerung der Nutzungsrechte soll mit Auflagen zum weiteren Ausbau der Mobilfunknetze flankiert werden.

Zudem beabsichtigt die Bundesnetzagentur, die Verlängerung der Nutzungsrechte mit Regelungen zur Förderung des Wettbewerbs zu versehen.

Ein wettbewerbliches Verfahren will die Bundesnetzagentur zu einem späteren Zeitpunkt durchführen.

Gelegenheit zur Stellungnahme bestand bis zum 8. Juli 2024.

Konsultationsentwurf einer Präsidentenkammerentscheidung (pdf / 3 MB)

FAQ zu Konsultationsentwurf Präsidentenkammerentscheidung

Stellungnahmen zum Konsultationsentwurf einer Präsidentenkammerentscheidung (zip / 78 MB) (zuletzt aktualisiert am 23.10.2024)

Untersuchung der Wettbewerbsverhältnisse im Mobilfunkmarkt

Die Bundesnetzagentur hat ein Gutachten zu den Wettbewerbsverhältnissen im Mobilfunkmarkt in Auftrag gegeben. Das Gutachten stellt einen Beitrag im Verfahren zur Bereitstellung der Mobilfunkfrequenzen aus den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz dar.

Gutachten zu den Wettbewerbsverhältnissen im Mobilfunkmarkt (pdf / 10 MB)

Bisherige Veröffentlichungen

September 2023 - Rahmenbedingungen

Rahmenbedingungen 2023 (pdf / 980 KB)

Stellungnahmen zu den Rahmenbedingungen 2023 (zip / 150 MB)

September 2022 - Positionspapier

Positionspapier 2022 (pdf / 1 MB)

Erläuterungen zum Frequenztausch (pdf / 98 KB)

Stellungnahmen zu dem Positionspapier 2022 (ZIP / 55 MB)

Januar 2022 - Orientierungspunkte und Bedarfsabfrage

Orientierungspunkte und Bedarfsabfrage 2022 (pdf / 1 MB)

Stellungnahmen zu den Orientierungspunkten 2022 (ZIP / 49 MB)

Juni 2021 - Szenarienpapier

Szenarienpapier 2021 (pdf / 294 KB)

Überblick zum Szenarienpapier 2021 (pdf / 217 KB)

Stellungnahmen zum Szenarienpapier 2021 (Stand 08.10.2021) (ZIP / 29 MB)

August 2020 - Frequenzkompass

Frequenzkompass 2020 (pdf / 621 KB)

Stellungnahmen zum Frequenzkompass 2020 (ZIP / 11 MB)

Mobilfunk-Monitoring

Stand Juli 2024

Die interaktive Mobilfunk-Karte der Bundesnetzagentur zeigt die aktuelle Mobilfunkversorgung in Deutschland aus Verbraucherperspektive. Die Angaben für die Mobilfunk-Karte stellen die Betreiber der öffentlichen Mobilfunknetze Telekom Deutschland GmbH, Vodafone GmbH, Telefónica Germany GmbH & Co. OHG und 1&1 Mobilfunk GmbH nach Vorgaben der Bundesnetzagentur bereit. Wir prüfen diese Daten unter anderem mit den Ergebnissen der Funkloch-App auf Plausibilität und Vergleichbarkeit. Zusätzlich helfen stichprobenhafte Messungen unseres Prüf- und Messdienstes bei der Überprüfung der Daten. Am Ende ergibt sich ein transparentes Bild zur Flächenversorgung mit Mobilfunk in Deutschland.

Die Mobilfunknetzabdeckung mit dem Mobilfunkstandard 2G durch mindestens einen Netzbetreiber ist in Deutschland nahezu flächendeckend. Ebenso wird mit 97,4 Prozent ein Großteil der Fläche durch mindestens einen Netzbetreiber mit 4G (LTE) versorgt. Betrachtet man alle technologischen Ausprägungen von 5G, erreicht dieser Mobilfunkstandard bereits 92,5 Prozent der Fläche Deutschlands. (Stand: Juli 2024)

Grafik: Entwicklung der 5G-Netzabdeckung Bund

Wir aktualisieren die Daten regelmäßig und bauen die Karte sowie den dazugehörigen Download-Bereich schrittweise aus.

Hier finden sich unter anderem:

  • Auswertungen zur Mobilfunkversorgung inklusive der weißen und grauen Flecken für den Bund und alle Bundesländer, Landkreise und kreisfreien Städte
  • anbieterbezogene Informationen zu Verbindungsabbrüchen bei der Sprachtelefonie und zum Grad der Versorgung entlang von Verkehrswegen sowie
  • Karten, Auswertungen und Geodaten zu Gebieten mit Ausbaudefizit im Mobilfunk

Für Fragen wenden Sie sich gern über das Kontaktformular an uns.

Versorgungsauflagen

Überprüfung der Versorgungsauflagen aus der Auktion 2015 / Projekt 2016 (Mitteilung vom 11. Mai 2020)

Die Bundesnetzagentur hat die Berichte der Mobilfunknetzbetreiber zur Erfüllung der Versorgungsauflagen überprüft. Die Überprüfung hat ergeben, dass Telefónica, Telekom und Vodafone die Erfüllung der Versorgungsauflagen nicht im vollen Umfang fristgerecht nachweisen konnten.

Die Überprüfungen der Versorgungsauflage haben für die einzelnen Unternehmen Folgendes ergeben:

Telekom

Die Überprüfung der Angaben der Telekom hat ergeben, dass die Versorgung der Haushalte in den einzelnen Bundesländern der geforderte Versorgungsgrad von mindestens 97 Prozent der Haushalte in Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen nachgewiesen wurde. Telekom konnte die Erfüllung der Auflage in insgesamt drei Flächenbundesländern Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland nicht nachweisen. Der Nachweis der vollständigen Hauptverkehrswege konnte nicht erbracht werden.

Vodafone

Vodafone konnte in den Bundesländern Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen den geforderten Versorgungsgrad von mindestens 97 Prozent der Haushalte nachweisen. In den vier Flächenbundesländern Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland konnte Vodafone den Nachweis der Versorgung von mindestens 97 Prozent der Haushalte nicht erbringen. Der Nachweis der vollständigen Hauptverkehrswege konnte nicht erbracht werden.

Telefónica

Die Überprüfung von Telefónica hat ergeben, dass der Versorgungsgrad von mindestens 97 Prozent der Haushalte nur in den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg nachgewiesen wurde. In den anderen Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ist der geforderte prozentuale Versorgungsgrad von mindestens 97 Prozent der Haushalte nicht erreicht worden. Der Nachweis der vollständigen Hauptverkehrswege konnte nicht erbracht werden.

Pressemitteilung vom 14.04.2020

Versorgungsauflage aus der Auktion 2015 / Projekt 2016 (Mitteilung vom 10. Januar 2020)

Die Mobilfunknetzbetreiber Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, Telekom Deutschland GmbH und Vodafone GmbH haben ihre Berichte zur Erfüllung der Versorgungsauflagen aus der Versteigerung 2015 vorgelegt. Die Versorgungsauflagen sehen eine Abdeckung mit einer Mindestdatenrate von 50 Mbit pro Antennensektor vor. Überdies sind die Hauptverkehrswege vollständig zu versorgen.

Nach eigenen Angaben haben die Unternehmen Telekom und Vodafone die Auflage zur Versorgung der Haushalte grundsätzlich erfüllt. Telefónica konnte nach eigenen Angaben die von der Bundesnetzagentur geforderten Versorgungsauflagen nicht fristgerecht erreichen. Das Unternehmen geht allerdings davon aus, dass es die Auflagen bis zum Ende dieses Jahres erfüllen wird.

Die Hauptverkehrswege konnten nach Angaben der Mobilfunknetzbetreiber zum Jahresende noch nicht in vollem Umfang versorgt werden.

Verzögerungen begründen die Mobilfunknetzbetreiber mit externen Einflüssen, wie zum Beispiel fehlende Vermietbereitschaft an potentiellen Standorten, fehlende Baugenehmigungen, Denkmal-, Natur- und Umweltschutz. Darüber hinaus verweisen die Mobilfunkunternehmen auf unterschiedliche Rechtsansichten zum Inhalt der Versorgungsauflage, die Gegenstand laufender Gerichtsverfahren sind. Die in der Tabelle angegebenen Werte basieren auf den durch die Bundesnetzagentur festgelegten konkretisierten Parametern. Telefónica trägt außerdem unternehmensspezifische Besonderheiten vor, die ebenfalls zu Verzögerungen beim Netzausbau geführt hätten. Es sei jedoch geplant durch weitere 7.600 Standorte die Versorgungsauflagen noch in diesem Jahr zu erfüllen.

Die Frequenzen im Bereich 700 MHz, die vom Rundfunk zu räumen waren, stehen erst seit Mitte 2019 vollständig zur Verfügung. Seitdem haben die Unternehmen das Ausbautempo spürbar erhöht.

Pressemitteilung (pdf / 34 KB)

Bisherige Vergaben und andere Entscheidungen

Auktion 2015 (700 MHz, 900 MHz, 1800 MHz sowie 1400 MHz)

Nach 16 Auktionstagen und 181 Runden ist am 19. Juni 2015 die Versteigerung von Frequenzen mit einem Gesamterlös in Höhe von 5,1 Milliarden Euro zu Ende gegangen.

Alle teilnehmenden Unternehmen Telefónica Deutschland GmbH & Co. OHG, Telekom Deutschland GmbH und Vodafone GmbH waren erfolgreich und konnten Frequenzen ersteigern.

Übersicht Mobilfunkspektrum nach der Auktion - Zuordnung ab 01.01.2017 gültig (pdf / 37 KB)

Rundenergebnisse Frequenzauktion 2015 (ZIP / 15 MB)

Entscheidung der Präsidentenkammer über Anordnung und Wahl des Verfahrens zur Vergabe von Frequenzen in den Bereichen 700 MHz, 900 MHz, 1800 MHz sowie weiterer Frequenzen im Bereich 1452 – 1492 MHz für den drahtlosen Netzzugang (BK1-13/001).

Präsidentenkammerentscheidung - Auktion 2015 (pdf / 2 MB)

Informationen zu dem Zeitplan der Räumung des 700-MHz-Bandes (pdf / 6 KB)

Entscheidungsentwurf - Auktion 2015 (pdf / 822 KB)

Stellungnahmen zum Entscheidungsentwurf - Auktion 2015 (ZIP / 44 MB)

Konkretisierung der Frequenzbedarfe - Auktion 2015 (PDF / 6 MB)

Stellungnahmen zur Konkretisierung der Frequenzbedarfe - Auktion 2015 (ZIP / 13 MB)

Konsultationsentwurf - Auktion 2015 (pdf / 190 KB)

Stellungnahmen zum Konsultationsentwurf - Auktion 2015 (ZIP / 18 MB)

Szenarienpapier Projekt 2016 - Auktion 2015 (pdf / 174 KB)

Stellungnahmen zum Szenarienpapier - Auktion 2015 (ZIP / 16 MB)

Analysepapier Projekt 2016 - Auktion 2015 (pdf / 812 KB)

Stellungnahmen zum Analysepapier - Auktion 2015 (ZIP / 11 MB)

Bedarfsermittlungsverfahren - Auktion 2015 (pdf / 156 KB)

Eckpunktepapier Bedarfsermittlungsverfahren - Auktion 2015 (pdf / 196 KB)

Stellungnahmen zum Eckpunktepapier - Auktion 2015 (zip / 5 MB)

Auktion 2010 (800 MHz, 1800 MHz, 2 GHz, 2,6 GHz)

Vom 12. April bis zum 20. Mai 2010 hat bei der Bundesnetzagentur in Mainz die Versteigerung der Frequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1,8 GHz, 2 GHz und 2,6 GHz für den drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommunikationsdiensten stattgefunden.
Alle vier zugelassenen Unternehmen (Vodafone D2 GmbH, Telefónica O2 Germany GmbH & Co. OHG, Telekom Deutschland GmbH, und Erste MVV Mobilfunk Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH (E-Plus)) haben Frequenzblöcke ersteigert.

Erfüllung der Versorgungsauflage bzgl. der 800-MHz-Frequenzen - Auktion 2010 (pdf / 14 KB)

Präsentation zum Ende der Frequenzauktion 2010 (pdf / 616 KB)

Rundenergebnisse Frequenzauktion 2010 (ZIP / 32 MB)

Entscheidung der Präsidentenkammer zur Flexibilisierung der Frequenznutzungsrechte für drahtlose Netzzugänge zum Angebot von Telekommunikationsdiensten in den Bereichen 800 MHz, 1800 MHz, 2 GHz und 2,6 GHz (BK1a-09/002).

Präsidentenkammerentscheidung - Vergabeverfahren Drahtloser Netzzugang (pdf / 881 KB)

Festsetzung der standortbezogenen Frequenznutzungsparameter im Bereich 800 MHz (pdf / 78 KB)

Verfahrensschritte zur Frequenznutzung - Auktion 2010 (pdf / 22 KB)

Beilage - Listen der mit Breitband unterversorgten Gemeinden (pdf / 882 KB)

Beilage - Listen der mit Breitband unterversorgten Gemeinden als XLS-Tabellen (zip / 615 KB)

International bestehende Schutzrechte des Kanals 60 (xls / 118 KB)

Informationen zu anhängigen Klageververfahren (pdf / 15 KB)


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