Mobiles Breitband
Mobilfunk
- Entscheidung über die Nichtanordnung eines Vergabeverfahrens und Verlängerung von Frequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz sowie Entschließung zur späteren Durchführung eines wettbewerblichen Verfahrens - Stand des Verfahrens
- Mobilfunk-Monitoring
- Bisherige Vergaben und andere Entscheidungen
Entscheidung über die Nichtanordnung eines Vergabeverfahrens und Verlängerung von Frequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz sowie Entschließung zur späteren Durchführung eines wettbewerblichen Verfahrens - Stand des Verfahrens
BK1-22/001
Die Frequenznutzungsrechte, die Ende 2025 auslaufen, sollen um fünf Jahre verlängert werden. Ziel ist es, die Laufzeiten dieser Nutzungsrechte mit später auslaufenden Nutzungsrechten anzugleichen. Damit können in einem weiteren Schritt mehr Frequenzen zur Vergabe gestellt und damit regulierungsinduzierte Knappheiten vermieden werden. Zudem können marktliche Entwicklungen in ein späteres Verfahren einbezogen werden. Ein größerer Vergaberahmen bietet den Unternehmen mehr Möglichkeiten, Zugang zu Frequenzspektrum zu erhalten.
Die Verlängerung der Nutzungsrechte soll durch Auflagen zum weiteren Ausbau der Mobilfunknetze flankiert werden.
Zudem beabsichtigt die Bundesnetzagentur, die Verlängerung der Nutzungsrechte mit Regelungen zur Förderung des Wettbewerbs zu versehen.
Ein wettbewerbliches Verfahren will die Bundesnetzagentur zu einem späteren Zeitpunkt durchführen.
Öffentliche mündliche Verhandlung
In dem Verfahren BK 1-22/001 hat die Präsidentenkammer auf Antrag eine öffentliche mündliche Verhandlung am Donnerstag, den 9. Januar 2025 durchgeführt. In dieser öffentlichen mündlichen Verhandlung wurden die frequenzregulatorischen Aspekte des Verfahrens zur übergangsweisen Verlängerung von Frequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz erörtert. Den betroffenen Kreisen wurde die Gelegenheit gegeben mündlich zu ihren Interessen und Belangen vorzutragen, damit diese im weiteren Verfahren Berücksichtigung finden können.
Wie im Rahmen dieser öffentlichen mündlichen Verhandlung beantragt, veröffentlicht die Kammer den Entwurf von Leitplanken zur Umsetzung der Diensteanbieterregelung. Nach derzeitiger Einschätzung sollen diese Leitplanken Teil der Begründung des Verhandlungsgebotes sein.
Die interessierten Kreise hatten die Möglichkeit, bis zum 23. Januar 2025 zu diesen Leitplanken sowie zum Inhalt der mündlichen Anhörung vorzutragen.
Dokumente zur öffentlichen mündlichen Verhandlung
Entwurf von Leitplanken zur Umsetzung der Diensteanbieterregelung (pdf / 103 KB)
Handout: Übersicht über erwogene Festlegungen BK1-22-001 (pdf / 121 KB)
Stellungnahmen zu der öffentlichen mündlichen Verhandlung sowie den Leitplanken (zip / 29 MB)
Inhaltliche Vorbefassung der Vizepräsidentin Dr. Brönstrup mit frequenzregulatorischen Vorgängen
Nach Ablauf der Stellungnahmefrist hat die Präsidentenkammer betreffend die inhaltliche Vorbefassung der Vizepräsidentin Dr. Brönstrup entschieden. Mit untenstehendem Schreiben des Präsidenten der Bundesnetzagentur wurden die interessierten Kreise über die Entscheidung informiert und die eingegangenen Stellungsnahmen veröffentlicht, sofern das Einverständnis der Kommentatoren vorlag.
Dokumente zur inhaltlichen Vorbefassung
Schreiben zur Entscheidung über die weitere Besetzung der Präsidentenkammer im Frequenzbereitstellungsverfahren BK1-22/001 (15. November 2024) (pdf / 26 KB)
Anlage zum Schreiben vom 15. November 2024 – Stellungnahmen zur inhaltlichen Vorbefassung (zuletzt ergänzt am 19.11.24) (zip / 874 KB)
Konsultationsentwurf einer Präsidentenkammerentscheidung
Am 13. Mai 2024 hat die Bundesnetzagentur den Entwurf einer Präsidentenkammerentscheidung zur Verlängerung der Frequenznutzungsrechte in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz veröffentlicht.
Gelegenheit zur Stellungnahme bestand bis zum 08. Juli 2024.
Konsultationsentwurf einer Präsidentenkammerentscheidung (pdf / 3 MB)
FAQ zu Konsultationsentwurf Präsidentenkammerentscheidung
Stellungnahmen zum Konsultationsentwurf einer Präsidentenkammerentscheidung (zip / 78 MB)
Ergänzende Stellungnahmen zum Konsultationsentwurf einer Präsidentenkammerentscheidung (zip / 9 MB)
Untersuchung der Wettbewerbsverhältnisse im Mobilfunkmarkt
Die Bundesnetzagentur hat ein Gutachten zu den Wettbewerbsverhältnissen im Mobilfunkmarkt in Auftrag gegeben.
Gutachten zu den Wettbewerbsverhältnissen im Mobilfunkmarkt (pdf / 10 MB)
Bisherige Veröffentlichungen
September 2023 - Rahmenbedingungen
Rahmenbedingungen 2023 (pdf / 980 KB)
Stellungnahmen zu den Rahmenbedingungen 2023 (zip / 150 MB)
Ergänzende Stellungnahmen zu den Rahmenbedingungen (zip / 54 MB)
September 2022 - Positionspapier
Positionspapier 2022 (pdf / 1 MB)
Erläuterungen zum Frequenztausch (pdf / 98 KB)
Stellungnahmen zu dem Positionspapier 2022 (ZIP / 55 MB)
Januar 2022 - Orientierungspunkte und Bedarfsabfrage
Orientierungspunkte und Bedarfsabfrage 2022 (pdf / 1 MB)
Stellungnahmen zu den Orientierungspunkten 2022 (ZIP / 49 MB)
Juni 2021 - Szenarienpapier
Szenarienpapier 2021 (pdf / 294 KB)
Überblick zum Szenarienpapier 2021 (pdf / 217 KB)
Stellungnahmen zum Szenarienpapier 2021 (Stand 08.10.2021) (ZIP / 29 MB)
August 2020 - Frequenzkompass
Frequenzkompass 2020 (pdf / 621 KB)
Stellungnahmen zum Frequenzkompass 2020 (ZIP / 11 MB)
Mobilfunk-Monitoring
Stand: Oktober 2024
Die interaktive Mobilfunk-Karte der Bundesnetzagentur zeigt die aktuelle Mobilfunkversorgung in Deutschland aus Verbraucherperspektive. Die Angaben für die Mobilfunk-Karte stellen die Betreiber der öffentlichen Mobilfunknetze Telekom Deutschland GmbH, Vodafone GmbH, Telefónica Germany GmbH & Co. OHG und 1&1 Mobilfunk GmbH nach Vorgaben der Bundesnetzagentur bereit. Wir prüfen diese Daten unter anderem mit den Ergebnissen der Funkloch-App auf Plausibilität und Vergleichbarkeit. Zusätzlich helfen stichprobenhafte Messungen unseres Prüf- und Messdienstes bei der Überprüfung der Daten. Am Ende ergibt sich ein transparentes Bild zur Flächenversorgung mit Mobilfunk in Deutschland.
Die Mobilfunknetzabdeckung mit dem Mobilfunkstandard 2G durch mindestens einen Netzbetreiber ist in Deutschland nahezu flächendeckend. Ebenso wird mit rund 97,5 Prozent ein Großteil der Fläche durch mindestens einen Netzbetreiber mit 4G (LTE) versorgt. Betrachtet man alle technologischen Ausprägungen von 5G, erreicht dieser Mobilfunkstandard bereits 93,2 Prozent der Fläche Deutschlands. (Stand: Oktober 2024)
Wir aktualisieren die Daten regelmäßig und bauen die Karte sowie den dazugehörigen Download-Bereich schrittweise aus.
Hier finden Sie unter anderem:
- Auswertungen zur Mobilfunkversorgung inklusive der weißen und grauen Flecken für den Bund und alle Bundesländer, Landkreise und kreisfreien Städte,
- Informationen zu Verbindungsabbrüchen bei der Sprachtelefonie und zum Grad der Versorgung entlang von Verkehrswegen sowie
- Karten, Auswertungen und Geodaten zu Gebieten mit Ausbaudefizit im Mobilfunk
Für Fragen wenden Sie sich gern über das Kontaktformular an uns.