Gebotstermin 1. Dezember 2017
Bekanntgabe der Zuschläge
Der niedrigste Gebotswert eines Gebotes, das einen Zuschlag erhielt, beträgt 3,19 ct/kWh.
Das Gebot mit dem höchsten Zuschlagswert liegt bei 4,99 ct/kWh.
Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 4,05 ct/kWh.
Die Bundesnetzagentur gibt die Ergebnisse des Verfahrens nach § 15 Abs. 1 KWKAusV für den Gebotstermin 1. Dezember 2017 bekannt:
Bieter | Gebotsnr.* | Zuschlagsnr. | Anlagenstandort | MaStR-Nr. |
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Uniper Kraftwerke GmbH | KWK17-1-7 | Sickingmühler Straße 113, 45772 Marl | VORL1656 | |
Stadtwerke Riesa GmbH | KWK17-1-6 | Hamburger Straße 2, 01591 Riesa | VORL1710 | |
Stadtwerke Tübingen GmbH | KWK17-1-4 | Eisenhutstraße 6, 72072 Tübingen | VORL1713 | |
Ahrtal-Werke GmbH | KWK17-1-3 | Kreuzstraße, Flur 2, Flurstück 524/6, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler | VORL1484 | |
Stadtwerke Strausberg GmbH | Gebot 1 | KWK17-1-2 | Kastanienallee 38, 15344 Strausberg | VORL1754 |
Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH | KWK17-1-5 | Westererbenstraße 31, 44147 Dortmund | VORL1757 | |
RheinEnergie AG | KWK17-1-1 | Ostmerheimer Straße 557, 51109 Köln | VORL1762 | |
*sofern vom Bieter vergeben |
Liste der Zuschläge - Gebotstermin 1.12.2017 (pdf / 26 KB)
Mit dieser Veröffentlichung werden die Zuschläge bekannt gegeben. Die Zuschläge gelten eine Woche nach dieser Bekanntgabe als bekanntgegeben.
Die Bekanntgabe war am 8. Dezember 2017, so dass die Zuschläge nach § 15 Abs. 2 KWKAusV am 15. Dezember 2017 als bekanntgegeben anzusehen sind.
Gebote, die nicht auf der Liste stehen, haben keinen Zuschlag erhalten. Die Bieter werden über die Gründe der Nichtbezuschlagung benachrichtigt.
Bekanntmachung der Ausschreibung
(gem. § 7 Absatz 1 KWKAusV)
Zum Gebotstermin 1. Dezember 2017 werden die Zuschlagswerte im Gebotspreisverfahren ("pay as bid") ermittelt: Entscheidend für die Ermittlung des Zuschlagswerts ist somit der Gebotswert des abgegebenen Gebots.
Gebotstermin
Gebotstermin ist der 1. Dezember 2017.
Der Gebotstermin ist der Kalendertag, an dem die Frist für die Abgabe von Geboten für eine Ausschreibung abläuft. Die Gebote müssen innerhalb der Frist am Bonner Standort der Bundesnetzagentur eingegangen sein.
Abgabefrist ist also für diesen Termin Freitag, der 1. Dezember 2017. Gebote können an diesem Tag bis 24:00 Uhr an der Pforte der Bundesnetzagentur in Bonn, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn abgegeben werden.
Ausschreibungsvolumen
Das Ausschreibungsvolumen dieses Gebotstermins beträgt 100 Megawatt für KWK-Anlagen (gem. § 3 Abs. 1 und 2 Nr. 1 KWKAusV). Eine Ausschreibung für innovative KWK-Systeme erfolgt zu diesem Gebotstermin nicht. Unter dem Ausschreibungsvolumen ist die Summe der installierten KWK-Leistung zu verstehen, für die die finanzielle Förderung zu einem Gebotstermin ausgeschrieben wird.
Höchstwert
Der Höchstwert beträgt für diesen Gebotstermin für KWK-Anlagen 7 Cent pro Kilowattstunde KWK-Strom. (gem. § 5 Abs. 1 KWKAusV)
Der Höchstwert ist der Wert, der maximal geboten werden darf. Überschreitet der im Gebot angegebene Gebotswert den Höchstwert, wird das Gebot vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen.
Sicherheit
Für jedes Gebot ist eine Sicherheit zu stellen. Die Sicherheit beträgt grundsätzlich 70 Euro pro gebotenem Kilowatt KWK-Leistung: Beinhaltet das Gebot zum Beispiel eine Anlage mit einer KWK-Leistung von zwei Megawatt, so ist eine Sicherheit von 140.000 € (70 € x 2.000 kW) zu zahlen. Die Sicherheit kann entweder zusammen mit der Gebühr (bitte beachten Sie die obigen Überweisungshinweise) überwiesen oder durch die Bürgschaft eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers unter zwingender Verwendung des Bürgschaftsformulars gestellt werden.
Standort
Gebote können nur für Standorte im Bundesgebiet abgegeben werden.
Formatvorgaben
Die Bundesnetzagentur hat für die Gebotsabgabe zu diesem Termin folgende Formatvorgaben im Sinne von § 8 Abs. 5 KWKAusV verbindlich vorgegebenen. Sie sind zwingend zu beachten. Gebote, die nicht diesen Formatvorgaben entsprechen, werden vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen. Die benötigten Formulare sind aus dem Internet herunterzuladen und mit einem geeigneten PDF-Reader-Programm am Computer auszufüllen. Handschriftlich ausgefüllte Formulare entsprechen nicht den Formatvorgaben.
Folgende Formulare sind in dem Verfahren bei entsprechendem Bedarf zu verwenden:
Formular für die Gebotsabgabe (01.12.2017) (pdf / 1 MB)
Angaben zum Bevollmächtigten (pdf / 585 KB)
Bürgschaftsformular (pdf / 1 MB)
Formular für die Gebotsrücknahme (pdf / 1 MB)
Die Bundesnetzagentur hat bislang keine Festlegungen nach § 23 KWKAusV getroffen, die in diesem Verfahren zu beachten wären.
Es wird um Beachtung der überarbeiteten Hinweise zur Gebotsabgabe gebeten.
Weitere Formulare, die im weiteren Verfahren nach der Erteilung des Zuschlags gegebenenfalls benutzt werden müssen:
Stand: 08.12.2017