KA­NU 2.0

Festlegungsverfahren zur Anpassung von kalkulatorischen Nutzungsdauern und Abschreibungsmodalitäten von Erdgasleitungsinfrastrukturen (KANU 2.0) [GBK-24-02-2#1]

Anlass für das Verfahren ist die nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz bis spätestens 2045 (nach Landesvorgaben teilweise auch früher) auch im Gassektor durchzuführende Dekarbonisierung. Teile des Erdgasnetzes auf Fernleiterebene und vereinzelt auf Verteilerebene werden künftig für den Transport von Wasserstoff genutzt. Ein erheblicher Teil des Erdgasnetzes wird über das Jahr 2045 hinaus jedoch nicht mehr genutzt und dann voraussichtlich stillgelegt.

Um zu verhindern, dass in der Folge erhebliche Teile der Investitionen in Gasnetze nicht wiederverdient werden können, soll der Gastransformationsprozess regulatorisch flankiert werden. Insoweit reicht das geltende, auf den Fortbestand der Gasnetze ausgerichtete Regulierungssystem nicht aus. Auf Seiten der Netznutzer soll demgegenüber zugleich sichergestellt werden, dass diese am Ende des Gasnetztransformationsprozesses nicht mit zu hohen und vermeidbaren Entgeltsprüngen belastet werden.

Bereits mit der Festlegung KANU im Jahr 2022 hat die Bundesnetzagentur für Neuanlagen eine lineare Abschreibung bis spätestens zum Jahr 2045 ermöglicht. Mit KANU 2.0 sollen nunmehr für Bestands- und Neuanlagen weitere Flexibilisierungen bei den Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden in Form von bundesweiten Vorgaben ermöglicht werden. Auf diese Weise sollen die Abschreibungen an die zukünftig sinkenden Absatzmengen angepasst werden und so den wirtschaftlichen Verbrauch der Gasinfrastruktur angemessen widerspiegeln. Dadurch sollen Netzbetreiber ihre getätigten Investitionen weitestgehend amortisieren und ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gerade auch für den Transformationsprozess sichern können.

Schnellere Abschreibungen gehen allerdings grundsätzlich mit höheren Entgelten einher, wobei die konkreten Ausprägungen jeweils stark von der regionalen Umsetzung der Wärmewende abhängen werden. Bei den von der Bundesnetzagentur vorgeschlagenen Modellen ist jedoch von einem moderaten Entgeltanstieg auszugehen.

Rechtliche Grundlage ist die aktuelle EnWG-Novelle zur Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden. Das Verfahren betrifft allerdings lediglich den Übergangszeitraum der laufenden vierten Regulierungsperiode Gas (2023 bis 2027). Ab dem Jahr 2028 werden sich alle entsprechenden Vorgaben aus der dann gesamthaft erfolgenden Umsetzung der Rechtsprechung des EuGH vom 2.9.2021 (C-718/18) und der daraus folgenden Festlegungskompetenzen der Bundesnetzagentur ergeben. Bei der Ausgestaltung können die Erkenntnisse aus der Umsetzung dieser Festlegung sowie die fortschreitenden Planungen zur Wärmewende berücksichtigt werden.

Berechnungstool zur Ermittlung des Transformationselements

Die Bundesnetzagentur stellt im Rahmen des Festlegungsprozesses KANU 2.0 ein Berechnungstool zur Ermittlung des Transformationselements (TFE) zur Verfügung. Dieses Tool ermöglicht es, unter Verwendung der Werte der Erlösobergrenzen der 4. Regulierungsperiode und der sich bei Anwendung der KANU 2.0-Festlegung ergebenden neuen Abschreibungsbeträge, das TFE im konkreten Fall zu ermitteln.

Einleitung, Konsultationen und Stellungnahmen

Einleitung

Die Große Beschlusskammer Energie hat das Verfahren am 6.3.2024 unter dem Aktenzeichen GBK-24-02-2#1 eröffnet.

Konsultation des Festlegungsentwurfs

Nach Auswertung der Stellungnahmen zum Eckpunktepapier stellte die Bundesnetzagentur einen Festlegungsentwurf zur Konsultation.

Mit KANU 2.0 sollen nunmehr für die Gasnetzbetreiber bundesweit die Abschreibungsmodalitäten für die betroffenen Anlagengüter weitgehend flexibilisiert werden. Der Regelungsentwurf erlaubt den Netzbetreibern erheblich kürzere Nutzungsdauern als bisher (in Ausnahmefällen bis 2035, in der Regel bis 2045 oder 2040, z.B. je nach Bundes- bzw. Landesklimaschutzgesetzen). Zusätzlich werden degressive Abschreibungen mit einem Satz von bis zu 12 % erlaubt. Es sind jedoch Ausnahmen für bestimmte Anlagengruppen wie z.B. Verwaltungsgebäude vorgesehen.

Die neuen Abschreibungsmodalitäten sollen bereits in den Erlösobergrenzen und Netzentgelten der Jahre 2025 bis 2027 angesetzt werden können. Die Umsetzung erfolgt je nach Zugangsjahr der beschleunigt abzuschreibenden Anlage über die bestehenden Verfahren zum Kapitalkostenaufschlag oder über ein neu eingeführtes Transformationselement. Für eine möglichst bürokratiearme Umsetzung soll für das Transformationselement ein Anzeigeverfahren statt eines Antragsverfahrens gelten.

Netzbetreiber sind jedoch nicht verpflichtet, zu einem bestimmten Zeitpunkt die Regelungen anzuwenden. So können Netzbetreiber z.B. die Verabschiedung von kommunalen Wärmeplanungen vor einer Umstellung der Abschreibungsmodalitäten abwarten.

Ab dem Jahr 2028 sollen die Vorgaben in die anstehenden Festlegungen der GBK zu den Nachfolgeregelungen der GasNEV und ARegV integriert werden.

Es wurde die Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 7. August 2024 (Eingang) gegeben.

Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die eingegangenen Stellungnahmen – bereinigt um etwaige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder persönliche Daten – auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.

Nähere Informationen zur Transparenz

Hinweis zu Verfahrensfragen

Für die Netzbetreiber, die nach § 54 Abs. 1 und 2 EnWG der Zuständigkeit der Bundesnetzagentur unterliegen, ergeben sich die Verfahrensregelungen zu KANU 2.0 bereits aus der allgemeinen Festlegung, siehe dort Tenorziffer 13. Diese Verfahrensregelungen berühren jedoch nicht das Verwaltungsverfahren der Landesregulierungsbehörden, § 54 Abs. 3 S. 7 EnWG. Die Bundesnetzagentur wird die Verfahrensfragen für die Organleiheländer (Berlin, Brandenburg, Bremen und Schleswig-Holstein) in einer separaten Festlegung regeln.

Die Konsultation dieser Festlegung finden Sie hier.

Konsultation des Eckpunktepapiers

Die Bundesnetzagentur hat ein Eckpunktepapier zu den kalkulatorischen Nutzungsdauern und Abschreibungsmodalitäten veröffentlicht. Das Eckpunktepapier bereitet das Festlegungsverfahren „KANU 2.0“ vor, das von der Großen Beschlusskammer Energie geführt wird.

Es wurde die Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 28.03.2024 (Eingang) gegeben.

Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die eingegangenen Stellungnahmen – bereinigt um etwaige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder persönliche Daten – auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.

Nähere Informationen zur Transparenz

Stellungnahmen zum Eckpunktepapier

Die folgenden Unternehmen/Privatpersonen haben eine Stellungnahme abgegeben:

Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (pdf / 157 KB)
Bad Honnef (pdf / 5 MB)
Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (pdf / 329 KB)
Bielefelder Netze (pdf / 46 KB)
Bonn Netz (pdf / 3 MB)
Braunschweiger Netz (pdf / 474 KB)
Bundesverband Neue Energiewirtschaft (pdf / 83 KB)
Deutscher Naturschutzring (pdf / 933 KB)
Deutscher Städte- und Gemeindebund (pdf / 160 KB)
Deutsche Industrie- und Handelskammer (pdf / 120 KB)
E.ON (pdf / 380 KB)
Energienetze Bayern (pdf / 259 KB)
Energienetze Mittelrhein (pdf / 549 KB)
Energieversorgung Lohr-Karlstadt & Umgebung (pdf / 1 MB)
E-Netz Südhessen (pdf / 5 MB)
Energie- und Wassergesellschaft (pdf / 176 KB)
Erdgas Kempten Allgäu (pdf / 280 KB)
EWE (pdf / 191 KB)
EWR Netz (pdf / 77 KB)
FNB Gas (pdf / 315 KB)
Gemeindewerke Haßloch (pdf / 5 MB)
GEODE (pdf / 193 KB)
Halle Netz (pdf / 11 MB)
Initiative Energien Speichern (pdf / 1 MB)
inetz (pdf / 3 MB)
Dummy (pdf / 181 KB)
LichtBlick (pdf / 125 KB)
Lichtkraftwerk Kitzingen (pdf / 838 KB)
Mainfranken Netze (pdf / 92 KB)
Maingau Energie (pdf / 188 KB)
Mainzer Netze (pdf / 5 MB)
Mittelhessen Netz (pdf / 613 KB)
N-ERGIE Netz (pdf / 316 KB)
Netz Leipzig (pdf / 11 MB)
Netze BW (pdf / 207 KB)
Netze Südwest (pdf / 164 KB)
Netzgesellschaft Eisenberg (pdf / 4 MB)
Netzgesellschaft Gütersloh (pdf / 182 KB)
Netzgesellschaft Halle (pdf / 10 MB)
Netzgesellschaft Potsdam (pdf / 6 MB)
Netzwerke Saarlouis (pdf / 7 MB)
Neubrandenburger Stadtwerke (pdf / 4 MB)
Norddeutsche Allianz (pdf / 3 MB)
Dummy (pdf / 181 KB)
OsthessenNetz (pdf / 518 KB)
Regensburger Energie- und Wasserversorgung (pdf / 506 KB)
Saalfelder Energienetze (pdf / 309 KB)
SachsenNetze (pdf / 176 KB)
SachsenNetze HS.HD (pdf / 181 KB)
Schwaben Netz (pdf / 282 KB)
Stadtnetze Münster (pdf / 6 MB)
Stadtwerke Bad Salzuflen (pdf / 3 MB)
Stadtwerke Bad Vilbel (pdf / 3 MB)
Stadtwerke Bietigheim-Bissingen (pdf / 847 KB)
Stadtwerke Bruchsal (pdf / 4 MB)
Stadtwerke Buxtehude (pdf / 341 KB)
Stadtwerke Detmold (pdf / 664 KB)
Stadtwerke Elbtal (pdf / 100 KB)
Stadtwerke Iserlohn (pdf / 2 MB)
Stadtwerke Jena Netze (pdf / 2 MB)
Stadtwerke Karlsruhe Netzservice (pdf / 623 KB)
Stadtwerke Osterholz (pdf / 2 MB)
Stadtwerke Parchim (pdf / 281 KB)
Stadtwerke Passau (pdf / 145 KB)
Stadtwerke Pirna (pdf / 767 KB)
Stadtwerke Rosenheim (pdf / 8 MB)
Stadtwerke SH (pdf / 377 KB)
Dummy (pdf / 181 KB)
Dummy (pdf / 181 KB)
Stadtwerke Wedel (pdf / 611 KB)
Stadtwerke Wertheim (pdf / 587 KB)
SWL Energienetz- und Entsorgungsgesellschaft (pdf / 3 MB)
SWL Übertragungsnetzgesellschaft (pdf / 3 MB)
SWL Verteilungsnetzgesellschaft (pdf / 3 MB)
SWM Infrastruktur (pdf / 115 KB)
SWO Netz (pdf / 359 KB)
Dummy (pdf / 181 KB)
Thüga (pdf / 464 KB)
Vereinigte Stadtwerke (pdf / 632 KB)
Verband Kommunaler Unternehmen (pdf / 273 KB)
Wesernetz Bremen (pdf / 89 KB)



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